Full text: Alte Geschichte, mit geographischen Einleitungen (Theil 1)

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Alte Geschichte. 
Zeugniß ablegen, noch wider ihn stimmen. Wer sich an 
dem Clienten versündigte, war den unterirdischen Göttern 
geweiht. 
2. Die Plebs. Es ist eine falsche Vorstellung, theils 
daß die Plebs mir den Clienten gleichbedeutend und von 
den Patriciern abhängig, theils daß fie aus den Clienten 
entstanden sey. Die Clienten gehören den Geschlechtern 
der drei Stamme an; die Plebs (Gemeinde, ârjfioç) ist 
frei, wie jene, hat gleichen Schutz gegen Fremde, Theil 
am gemeinen Recht, am Kriegsdienst, und allein Eigen¬ 
thum in liegenden Gründen des Gebietes außerhalb der 
Stadt. Dagegen war fie von der Verwaltung und Re¬ 
gierung des Staats ausgeschlossen,- welche auf die Ge¬ 
schlechter beschrankt war. Die römische Gemeinde wuchs 
neben den Geschlechtern und deren Clienten aus verschie¬ 
denartigen Elementen nach und nach zu einer unermeßli¬ 
chen Menge heran. Schon in den ursprünglichen 3 Ort¬ 
schaften, aus denen wahrscheinlich dar alte Rom bestand, 
mußte fich eine Gemeinde bilden aus Landrechtsgenosscn 
und aus Clienten, deren Pflichtigkeit durch übereingekom¬ 
mene Lösung oder durch Erlöschen des Geschlechts der Pa¬ 
trone aufgehört hatte. Aber die wahre und aroße Plebs 
entsteht, mit der Bilduna einer Landschaft aus latinischcn 
Ortschaften nach Alba's Unteraana. Ihr Bürgerrecht war 
ungefähr was in der Folge die Civität ohne Stimme, die 
nur in der Curie abgegeben werden konnte; auch fehlte 
den Plebejern das Connubium mit den Patriciern, denen 
fie als der zweite Stand in jedem Verhältniß nachstan¬ 
den, obwohl der Adel der gewonnenen Städte unter ihnen 
war. Diese Städte hörten dann auf Corporationcn zu 
seyn. Ihr Gebiet, oder doch das Gemeinland, wurde 
Domäne; ein Theil davon wurde als Gemeingut des röm. 
Staats von den Patriciern für sich und ihre Clienten be¬ 
nutzt, ein Theil fiel an den König; das Übrige theilte die¬ 
ser ten alten Eigenthümern, als neuen Römern. Die 
Könige waren die Schirmherren der Gemeinde, bei wel¬ 
cher fie Schutz gegen die Oligarchie der Geschlechter san»
	        
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