Vereinigte Niederlande.
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für feine Erhaltung sich unterzog, war nicht zur
Knechtschaft geeignet. Schon früh machte cs seine
Fürsten von seinen Geldbewilligungen abhängig, und
gewann von ihnen wichtige Vorrechte, worüber eö mit
großer Aufmerksamkeit wacite. Adel, Geistlichkeit
nnd Städte machten die Stande (Staaten) aus,
vbne deren Einwilligung kein Gesetz, keine Steuer gül¬
tig war, und kein Krieg geführt werden konnte.
Manche andere Freiheiten waren nach den verschiede-
ncn Provinzen verschieden.
i6l. Nach dem Tode H. Karls des Kühn et*
1477, der nahe daran war, die burgundische Herr-
scyaft in ein Königreich zu verwandeln, zerfiel dieselbe
unter seiner Tochter Maria, indem das H. Burgund
an Fralckreich kam. Die Niederlande aber nebst der
.Freigrafschaft fielen durch Märiens Vermahlung mit
dem Erzherzog Maximilian von Ostreich an das
habsburgnche Haus, und durch dieses an Spanien
1504. Kaiser Karl V. vereinigte vollends alle nie-
derlandische Provinzen, und ging Damit um, sie zu
einem Staat zu verbinden. Aber nicht nur die Ver¬
schiedenheit ihrer Rechte und Verfassungen, sondern
-auch ein uralter wechselseitiger Nationalhaß derselben
wioersiredte diesem Vorhaben, dessen Ausführung bei
der höchst reitzbaren, jeder Neuerung mißtrauenden
Freiheitöllebe der Niederländer sehr behutsam vorberei-
tet werde!» mußte. Doch ließe,» sie sich von Karl, der
von ihnen bewundert und geliebt wurde, manche Ver-
letzung ihrer Verfassungen gefallen. Auch willigten sie
in die Vereinigung der Niederlande, als bnrgnndischen
Kreises, mit dem deutschen Reich 1S48, und in die
yra5matische Solution 1649, nach welcher
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