Full text: Geschichte der Deutschen (Theil 3)

Gesch. der Deutschen. II Zeitraum. 171 
Gewalt der fränkischen Rönige eingeschränkt; I. nachD 
sie versprachen auch gleich bey ihrer Huldigung, 
einen jeden ihrer Unterthanen bey seinen Vorrech¬ 
ten und Gütern zu schützen. Die jährliche Ver¬ 
sammlung des Volks, auf welcher die wichtig¬ 
sten Landesangelegenheiten vorgenommen wur¬ 
den, verlegte der oben genannte pipm zuerst um 
der bequemen Iahrszeit willen in den Maymo- 
nar, wovon sie das Malfeld hieß. Es bilde¬ 
ten sich aber auch nunmehr die nachmals so ge¬ 
wöhnlichen Rcicbstäge. Die Bischöfe und Acbre, Reichst«- 
auf deren Urtheil über die Gesetze, die man in je--^' 
ner Versammlung entwarf, so viel gehalten wur¬ 
de; die auf ihren Kirchenversammlungen selbst 
Gesetze für die Kirche vorschlugen, welche durch 
die Bestätigung des Fürsten Reichsgesetze wur¬ 
den ; diese ansehnlichen Geistlichen wurden desto 
mehr in die allgemeine Versammlung ausgenom¬ 
men, weil sie ohnedem schon Antheil genug an 
den Staatsgeschaften nahmen, auch die einzigen 
Gelehrten waren, die folglich allein schriftliche 
Ausfertigungen gut besorgen konnten. Sie wur¬ 
den nicht allein Reichsstandc, sondern auch die 
ersten unter denselben. DieRönige saßen bey 
den Franken oft selbst zu Gerichte; und der 
öffentliche Platz, wo solches vor jedermanns 
Augen geschah, ein Feld oder ein Berg, hieß da¬ 
her, von dem fränkischen Worte Mahl, (wel- 
ches ein Gericht bedeutet,) Mahlstatt oder 
Mahlberg. Davon bekam auch der Mahlschat; 
den Namen, oder das Geschenk, welches sich 
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