Gefch. der Deutschen. V Zeitraum. 317
Fünfter Zeitraum.
Von der Einführung der völligen lan¬
desherrlichen Gewalt der deutschen
Rerchsstande und der sieben Rur fürsten,
bis auf den Landfrieden und die
Reformation.
Vom Jahr Christi 1271 bis zum Jahr i zoo.
Cin Zeitraum von etwas mehr alszweyhundert
Jahren.
I.
§s)ich den diesjährigen Unordnungen, unter wel- Rudolf
*** chen es Deutschland, ob es gleich einen Kai. bu?/ver'^
ser hatte, doch an einem Oberhaupte zu fehlen schafft
schien, setzten die Rurfürsten Rudolfen, Grafen
von^absburg, auf den Thron; und es zeigte verlorne
sich bald, daß ihre Wahl sehr glücklich ausgefal-M^^
len sey Rudolfs Haus stammte von anfthnli- wieder,
chen Herren im Elsaß (oder im ehemaligen Her-^'I2?3,
zogthum Schwaben) her; und er führte daher,
wegen feiner dortigen Güter, den Namen eines
Landgrafen von Elsaß. Die Grafschaft-Habs-
bürg aber, wo feine Vorfahren meistentheils ih.
ren Sitz nahmen, lag im burgunbischen Reiche,
oder, nach der heutigen Benennung, in dem schwei¬
zerischen Canton Bern; auch gehörten ihm noch
einige andere Grafschaften in der Schweiz zu.
' Er