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nach Gelegenheit deutscher Lande in diesen allen die peinlichen Gerichte an manchen 
Orten mit rechtverständigen, erfahrenen und geübten Personen nicht besetzt werden 
mögen: demnach haben wir samt Kurfürsten, Fürsten und Ständen aus gnädigem, 
geneigten Willen etlichen gelehrten trefflichen erfahrenen Personen befohlen, einen 
Begriff, wie und welchergestalt in peinlichen Sachen und Rechtfertigungen dem Rechte 
und der Billigkeit am gemäßesten gehandelt werden mag, zu machen und in eine 
Form zusammenzuziehen, welches wir also in Druck zu bringen verschafft haben." 
Als Gewohnheiten, welche „hinfürder nicht geübt, gebraucht und gehalten wer¬ 
den" sollen, bezeichnet der 218. Abschnitt der „Carolina" n. a. folgende: 
„Daß an etlichen Orten, wenn ein Übelthäter mit gestohlener oder geraubter 
Ware betreten und gefangen wird, das gestohlene oder geraubte Gut nicht dem 
wieder zugestellt wird, dem es gestohlen oder abgeraubt worden, sondern von der 
Obrigkeit des Ortes eingezogen wird;" 
„daß, so ein Fuhrmann mit einem Wagen umwürfe und einen nnversehenlich 
tötete, derselbige Fuhrmann der Obrigkeit mit Wagen, Pferden und Gütern ver¬ 
fallen sein foll;" 
„daß die Gefängnisse an vielen Orten nicht zur Verwahrung, sondern mehr 
zur Peinigung der Gefangenen und Eingelegten eingerichtet sind;" 
„daß durch die Obrigkeit auch ehrbare Personen ohne vorgehende Beschuldi¬ 
gung und genügsame Anzeigung angegriffen und ins Gefängnis gebracht werden;" 
„daß, so ein Übelthäter vom Leben zum Tod gestraft wird, Weib und Kinder 
an den Bettelstab gebracht werden und das Gut dem Herrn zugewiesen wird." 
7L Die Landsknechte. 
Unter den Landsknechten erhielt sich die Überlieferung, daß sie dem Kaiser 
Maximilian ihre Entstehung verdankten. In einem Liede, dessen Dichter sich am 
Schluffe selbst als „Jörg Grass, ein Bruder aller Landsknechte" bezeichnet, heißt 
es u. a.: 
„Gott gnad dem großmächtigsten Kaiser frumme 
Maximilian, bei dem ist anskumme 
Ein Orden, durchzieht alle Land 
Mit Pfeifen und mit Trummen, 
Landsknechte sind sie genannt. 
Fasten und beten lassen sie wohl bleiben 
Und meinen, Pfaffen und Mönch sollens treiben, 
Die haben davon ihren Stift,*) 
Daß mancher Landsknecht frumme 
Im Gartfegel**) umschifft. 
*) bett Genuß des Einkommens der Klosterstiftung. 
**) garten — betteln gehen.
	        
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