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Das VI. Buch, von der Schweitz.
tons traten hernach 1332. £ucmt, 1351. Zürch, 1352.3113,
Bern und.Glaris, welche 8- Cantons die alten Lanrons gc-
neuner werden. Es wollte zwar der Herzog Carl, der Kühne,
von Burg diesen Bund zerstöhren: Allein die Schweitzer
erschlugen selbigen 1477. bey Nancy, und vertheidigren ihre
Freyheit. Hierauf traten noch 5. Cantons, nehmlich 1481.
Freyburg und Solothurn, 1501.Basel und Schafhauscn,
und 1513. Appenzell darzu, welche die neuen Lanrons hei¬
len, und nebst den alten die Eidgenossenschaft ausmachen.
In dem westphalischeu Frieden 1648. sind sie auch von allen
hohen Potentaten vor freye Leute erkannt worden. Diese
Eidgenossen haben hernach einige Uncerthancn, und endlich
einige Bundsgenossen, welche die zugewandten cvercer ge-
nennet werden, erhalten. Von jeden wollen wir besonders
reden.
Das 1. Capitel.
Von der schwelgerischen Eidgenossenschaft.
Die schweigerische Eidgenossenschaft, Lat. 8E8 ?V-
BEICA HELVETIORVM/ besteht demnach ausXlll. Land¬
schaften, welche Franz, und Jtal Lat. PAGI,
CIVITATES, oder SOCIETATES, und von den Schweitzern
Orre genennet werden. In ihrer natürlichen Lage hangen sie
also aneinander: i)Bcrn, 2)Lreiburg, g)Solothurn, 4)
Basel, 5) Schafhauscn, 6)3ürch, 7) Zug, 8)Lucern, 9)
Schweig, io) Unterwalden, ii)Uri, i2)Glaris, undiz)
Appenzell.
Der i. Abschnitt.
Von denr Canton Bern.
Der Canton Bern, Lat. Pagvs, oder Civitas Bernensis,
grenzt gegen Abend an die Grafschaft Neufschatel, Franche-
Comte, an den Canton Basel und Solothurn, gegen Mitter¬
nacht an Solothurn und die Waldstädte, gegen Morgen an
Lucern, Unterwalden und Uri, und gegen Micrag an das Wal¬
liserland und die Genfersee. Dieser Canton ist der gröste,ganz
fruchtbar, und 1352. in den Bund getreten. Die Einwohner
sind reformirt. Er besteht aus 48. Landvoigteyen, und wird
in den alten und neuen, oder in den teutsc^en und franzö¬
sischen Lheilabgetheilt. DerLagewegenmüssenwirvondem
französischen anfangen.