Das vm. Buch, von Teutschland. 247
In dem Clevischcn hingegen sind die Einwohner meisten-
theils der reformieren Religion zugcthan.
In den übrigen Provinzen des h. r. R. sind die Einwoh¬
ner bald dieser und jener Religion zugethan. ...
Also wohnen in der Maribrandenburg und im Iulichi-
schen Lutheraner und Reformirce unter- einander.
In Schlesien, Schwaben, im Sundgau, in Elsaß, im
Herzogthume Bergen und in Franken wohnen zwar meisten¬
teils Lutheraner und Eacholicken. Es giebt aber auch
einige Reformirre daselbst.
In Westphalen, Hessen und in der Unterpfalz sind alle
Drey Religionen unter einander gemischt.
Ob nun gleich auser den drey angeführten Religionen
keine mehr in dem h. r. R. gedultet werden soll: So haben
sich doch die Juden hier und da eingeschlichen.
§. XII.
'Von der Regierung.
Bey den alten Teutschen herrschten bald Könige, bald
Heerführer und bald Fürsten. Earl der Gross, wurde end¬
lich Herr über ganz Teutschland. Weil er aber die Regierung
nicht allein führen konnte: So setzte er verschiedene Statt¬
halter, oder Richter, die man damals Grafen, und nach
ihrem Aufenthalte bald Marg- bald Burg- bald Land-und
bald Pfahgrafen nennte. Anfänglich war also das Regi¬
ment der teutschen Kayssr monarchisch). Allein nachdem
diese Grafen ihre Würde erblich gemacht und das Recht be¬
hauptet haben, einen Kayssr zu erwählen: So bekam Teutsch¬
land eine ganz andere Gestalt, welches das h. r. Reich teut-
scher Nation genennet, und von dem Kayssr und den
Reichsständen beherrschet wnr.de. Der römische Kayssr wur¬
de demnach von einigen Reichssürsten erwählet, welche des¬
wegen den Nahmen Lhurfürftcn erhalten haben. Die Re¬
gierung selbst wurde nach dem salischen Gesetze der Franken,
nach dem Schwaben - und Sachsenspiegel, nach dem mag-
Deburgischen und lübisshcn Rechte, und nach dem alten
-Herkommen geführet. Das Zent- und Dchmgerichre er¬
leichterten die Regimentslast. Hierauf riß das Laussrcchc
ein, worauf die Aufträge undGanerben entstunden. End¬
lich suchte der Kayssr Maximilian I. im Jahre 159s. allen
Misbräuchen durch den Landfrieden abzuhelfen. Er theil-