Full text: Erste Anfangs-Gründe Der Geographie

ig Vorbereitung. 
4. Grafen sind nach den Fürsten die nächsten, und 
nennet man ihre Lander Grafschaften. 
Was Pfalygrafen, Marggrafen, Landgra¬ 
fen , Burggrafen, u. d. g. Würden mehr seycn, 
davon wird bey der Charte von Deutschland §.78^ 
iqq. mehrere Nachricht gegeben. 
§. 25. Die vornehmsten Geistliche Würden 
sind folgende: die Würde eines Pabsts, Lardi» 
nals, Patriarchen / Ery - Bischöfen, Bi¬ 
schöfen, Abrs, Aebtlsirn, pcalacen rc. 
1. Der Pabst ist unter allen diesen der vornehmste, 
der auch so gar den Rang vor allen weltlichen Po ¬ 
tentaten pratendiret. Das Land, welches er als 
Pabst unter sich hat, wird der Rirchen-Scaac, 
und ein Theil desselben insonderheit das Erbgut 
oder Patrimonium Petri genannt. 
2. Die Larvmäle sind die vornehmsten nach dem Pabst, 
die auch nach dessen Absterben einen andern aus ih¬ 
rem Mittel erwählen. Die Zahl derselben ist un¬ 
gleich und selten complet: und haben sie als Car- 
dinale keine besondere Einkünfte; aber sie haben 
sonsten ihre einträgliche Ertz-Bistümer, Bistü¬ 
mer u. d g. von denen sie ihre ordentliche Renthen 
ziehen. 
5. Die pütriarrben haben nach den Cardinalen den 
nächsten Rang, und werden heut zu Tag insgemein 
die Ober-Häupter der Christlichen Kirche in Orient 
mit diesem Titul beleget: doch sind deren auch ei¬ 
nige in Europa, als der zu Lisabon und Venedig. 
4. Lrtz-Liscböfe sind gewisse vornehme Geistlichen, 
welche etliche andere Bischöfe unter sich haben, und 
wird ihr Land cm Lrtz- Blfrunr genannt. 
5 Die Bischöfe stehen unter den Ertz- Bischöfen und 
sind eben sowohl wie jene, über eine gewisse Di«?e- 
ces und deren Kirchen gesctzet: darüber sie nicht 
nur
	        
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