Full text: Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen (Theil 3)

so Das!. Buch, vsn Böhmen. 
Der erste Vertrag stehet im Weftphàlischen Frieden, 
der A. 1648- ist geschlossen worden, und hält diese drey 
Haupt. Arltcu! in sich: i. Daß die Schlesischen Fürsten zu 
Brieg, zu Liegnitz, Müusterberg und Oels, und die Stadt 
Breslau bet) dem freyen Exercitio der Augspurgischea Con» 
ftßion sollen gehandhabet werden, ». Daß die Grafen, 
Herreu und Ldelleute, mit ihren Unterthanen in den üdri. 
gen Fürstenchümern, so unmittelbar unter die Königliche 
Cammer gehören, um der Religion willen nicht sollen ver. 
trieben werden. Daß die unmittelbaren Augspurglschen 
Confeßions. Verwandten in den drey Städren Schweidnitz, 
Iauer und Glogau drey sreye Kirchen, jedoch nur in den 
Vo städten haben sollen. 
Der andere Vertrag wird die Alt Ranstädtische CON¬ 
VENTION genennet, die A »709. den 8. Febr. durch Ver. 
Mittelung des Königs in Schweden Caroli XII ist geschlossen 
Worden. Darinnen ist 1. überhaupt bedungen: Daß von 
nun an alle Fürsten, Grafen. Frey. Herren, Edelleute mit 
ihren Umerchauen, ingteichen Die Sräyte und Dörfer das 
freye Lxeroitium der Evangelischen Religion haben sollen. 
». Das die hundert und achtzehn K'rLen, welche seit dem 
Westphal.ischen Frieden waren weggenommen worden, den 
Lutheranern wieder sind erngeräumet worden Unddaß 
von den Evangelischen noch sechs neue Kirchen, nebst denen 
darzu gehörigen Schulen vor Frevstadt. vor Sagan, vor 
Hirschverg, vor Landsbuk, vor M'litsch und vor feschen 
tollen aufgebauet werden; welches auch so erfolget ist. 
In dieser Verfassung steht das Religions - Wesen bis die. 
ftn Tag in Schlesien , da auch das Chur. Haus Branden, 
bürg solches durch den Breslauer Frieden A. 1742. erlan. 
get, auch jm Dreßdner Friede«» A. 174s- hehalteu har. 
Wenn nun Streitigkeiten vorfallen, so werden sie in Nie. 
der. Schlesien von den Ober. G»nüstoriis zu BRESLAU 
und GROS-GLOGAU, ist Ob»'!' - Schlesien aber vom Ober. 
Confiftorlo zu OPPELN entschieden. 
Zu Breslau haben die Römisch. Catholischen eine hohe 
Schule; die Evangelischen hingegen drey schöne Gymnafia, 
»weh in Breslau, und eines in Brieg: Die grosse Rittei- 
Schule zu Liegnitz aber ist vor beyde Religionen angeleqet. 
Von dem Bischoffe zu Breslau ist noch dieses zu meldcv: 
daß derftlbe vor Alters unter dem Ertz'Bischöfe zu GNE. 
SEN,
	        
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