Full text: Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen (Theil 3)

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Das I. Buch, 
Stamme, LUDOVICUSII, ward A. 1526. bey Mohacz in 
Ungarn von den Türcken erschlagen. Weil nun Kayier- F£R. 
VINMVV8 desselbigen eintzige Schwester, ANNAM, zur 
Gemahlin balle, so kamen durch diese Heyrath die beyden Kö¬ 
nigreiche, Böhmen und Ungarn, an das Haus Oesterreich. 
Seit der Zeit stnd die Deutschen Kayser aus dem Hause 
Oesterreich in Besitz geblieben. Den Böhmen har zwar bis. 
weilen, und sonderlich A. 1618. von einem Wahl,Königreiche 
gelräumet: Aber seit dem dreyßlgiahrtgen Kriege haben sie 
sich diese Gedancken müssen vergehen lassen, und A. 172?. 
haben sie nicht nur Kayser CAROLO VI. die Erb.Huldlgung 
bey der Krönung ohne einige Widerrede abgeleget; sondern 
auch dessen schon A 17»?* gemachte Erb.Folge, Lat. 
SANCTIO PRAGMATICA genannt, als ein festes und ewi. 
ges Gesetze angenommen. 
AlS nun der Kayser A. 1742. als der letzte Mann seines 
Durchlauchtigsten Ertz. Hauses Oesterreich mit Tode abge, 
gangen war: trat dessen älteste Tochter, MARIA THERE¬ 
SIA , die Regierung so an, wie ihr Herr Vater verordnet, 
und über diese Verordnung ihm das Römische Reich und 
andere Mächte nach seinem Tode zu halten versprochen. 
Darwider aber satzke sich das Chur, Haus Bayern, und 
machte gar Anspruch auf ihre gantze Erbschaft. Es grün, 
dete denselben auf Kaysers Ferdinand! L Testament und Co. , 
focili von An. 1 S41> und l?47. 
In beyden hätte dieser Kayier seine älteste Tochter, Adii- . 
NAM, und ihre Nachkommen zu Universal-Erben eingesetzt, , 
wenn seine Linie im Hause Oesterreich im Mannes, Stamm j 
erlöschen solle. Von dieser ANNA , die A. 1546. mit Her. . 
tzog Alberto V. in Bayern vermählet worden, stamme er 1 
als Mann in gerader Linie im fünften Grad ab, und da sich i 
der Casus mmmehro zugetragen hätte, wäre er der nächste , 
zur Erbschaft. 
Wie nun die Ertz. Herzogin die producirten Coveyen die. .! 
str Docilmente mit den Originalen zu Wien nicht überein. ,, 
stimmig fand; auch die geleisteten Garantien ihrer Erb. Fol. .1 
ge vorschützte, und von ihrem Erb-Recht keinen Finger breit 
abweichen wolle, weil es sich auf KayserS Friderici Privile. 
gium gründete: so entstund darüber der blutige Succeßions. 
Rrieg , darinnen stch der Churfürst zwar anfänglich durch L 
Hülfe seiner Alltirten von PRÄGE Meister machte, aber auch 1 
dassel. .!
	        
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