C. V. vom Hause Braunschw. Lüneb. 627
diesen Tag geblieben, und das gesammte Haus
führet deswegen auf dem Reichs - Tage, in dem
Fürstlichen Collegia, vier VOTA.
Endlich ist dieses Land A 1592. zu einem Chur-
fürstenthnm erheben worden, und die Linie zu
Hannover trüget anjetzo den Chur ^ Hut.
Zu dieser Chur - Linie gehören drey Fürsten¬
tümer, nemlich i. LEEEE, 2. OAEE^BEEO,
Z.
Die Hertzogliche Linie aber besitzet das eintzige
Fürstenthrnn 'WOLFFEN BüTTEL. Es ist also
gantz natürlich, daß wir dieses Capitel in vierAr-
tkul abtheilen müssen.
Vorhero aber wollen wir uns doch nach dem
Hartz-Watde umsehen, welcherOber-und Nieder-
Sachsen von einander scheidet. Es ist ein grosses
Gebürge, und sonder Zweifel eine Ueberbleibung
von dem grossen SYLVA HERCYN1A der weiland
durch gantz Deutschland gegangen ist. Es erstrecket
sich vor; der XVeldr fast bis an die Sale und ist von
Westen gegen Osten ohngefehr ; 2. Meilen lang;
vonSüden gegenNorden aber nur 4.Meilen breit:
Alsdann aber wird das Wort auch in seinem weit-
lauftigen Verstände genommen.
Es ist aber dieser Wald feine Wüsteney, darin¬
nen nur Wilde Thiere anzutreffen waren, sondern
es liegen gantze Fürstenthümer, Grafschaften,
Städte und Schlösser darauf, die wir bald be¬
nennen wollen. Leute, die sonst keineBergwercke
gesehen haben, reisen, sonderlich zurSommers-
zeit, mit Plaisir dahin, und als der König von
Groß-BritannienAnno i729.inDeutschland war,
so ließ er auch den Hartz seiner gnädigen Gegen¬
wart genieffen.
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