Full text: Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen (Theil 3)

C. V. vom Hause Braunschw. Lüneb. 627 
diesen Tag geblieben, und das gesammte Haus 
führet deswegen auf dem Reichs - Tage, in dem 
Fürstlichen Collegia, vier VOTA. 
Endlich ist dieses Land A 1592. zu einem Chur- 
fürstenthnm erheben worden, und die Linie zu 
Hannover trüget anjetzo den Chur ^ Hut. 
Zu dieser Chur - Linie gehören drey Fürsten¬ 
tümer, nemlich i. LEEEE, 2. OAEE^BEEO, 
Z. 
Die Hertzogliche Linie aber besitzet das eintzige 
Fürstenthrnn 'WOLFFEN BüTTEL. Es ist also 
gantz natürlich, daß wir dieses Capitel in vierAr- 
tkul abtheilen müssen. 
Vorhero aber wollen wir uns doch nach dem 
Hartz-Watde umsehen, welcherOber-und Nieder- 
Sachsen von einander scheidet. Es ist ein grosses 
Gebürge, und sonder Zweifel eine Ueberbleibung 
von dem grossen SYLVA HERCYN1A der weiland 
durch gantz Deutschland gegangen ist. Es erstrecket 
sich vor; der XVeldr fast bis an die Sale und ist von 
Westen gegen Osten ohngefehr ; 2. Meilen lang; 
vonSüden gegenNorden aber nur 4.Meilen breit: 
Alsdann aber wird das Wort auch in seinem weit- 
lauftigen Verstände genommen. 
Es ist aber dieser Wald feine Wüsteney, darin¬ 
nen nur Wilde Thiere anzutreffen waren, sondern 
es liegen gantze Fürstenthümer, Grafschaften, 
Städte und Schlösser darauf, die wir bald be¬ 
nennen wollen. Leute, die sonst keineBergwercke 
gesehen haben, reisen, sonderlich zurSommers- 
zeit, mit Plaisir dahin, und als der König von 
Groß-BritannienAnno i729.inDeutschland war, 
so ließ er auch den Hartz seiner gnädigen Gegen¬ 
wart genieffen. 
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