678 Das IX. Buch, von Mieder-Sachsen,
te Theil von den Canonicaten folte eingezogen
werden. 5. Das Fürstenthum Querfurt folte dem
Chur - Hause Sachsen verbleiben. 6. Das Amt
Lo'ourg, und *das Kloster Anna, folte der un¬
glückselige Administrator'/ Christianus Wil-
helmus, aus i>em ,pailfe Brandenburg, Lebens¬
lang zu seinem ilnterbalte haben. 7. Das gantze
Stift folte bey der Augspurgischcn Confeßion ver¬
bleiben. 8. Die Stadt Magdeburg folte ihre alte
Freyheit zu geniesten haben.
6.
Vom Fürstemhum Olrerfurt.
Es wurden schon im Frieden zu Prag A. i6gs.
vier Magdeburgische Herrschaften oder Aemter
ausgezeichnet, und dem Cdurlürsten zu Lachsen un¬
ter dem Titul eines Fürstenthums erblich einge-
rarrmet. Diese Herrschaften waren: 1. QUER-
FURT , an Thüringen 5 2, DAHME, an der
Marek ; 3. JüTERBOG, am Chur - Kreise ; und
4. PORO, mitten im Stifte Magdeburg.
Drey von diesen eximirten Aemternslndbisauf
diesen Tag beym Hause Lachsen, und insonderheit
bey der Linie zu Weiiienfels, geblieben. Als aber
dieselbe A. 1746. ausgestorben, wieder ans Chur-
Halls Sachsen zurücke gefallen. Das Amt PORO
aber ist A. 1^7. durch besondere Traktaten, und
anderweitige Genugthuung wieder ans Halts
Lrandenburg zurück gegeben worden.
7.
Von d'm Buraaraftbum Magdeburg.
Dieses Bllrggrastbllm gehört von alten Zeiten
her de«n Churfürstell zu Lachsen, lmd ist auf die
vier MagdebuegiscHen Aemter; ». COMAIERN.
2. RANIS, Z. EEPENAO, und 4.COTTAU,
gegrün-