Full text: Mit einem Stahlstich (Bd. 5)

Rußlands innre Umgestaltung. 
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der maßlos willkührlich ausgedehnte Alleinhandel des 
Zaars griffen überall störend und lähmend ein. Nicht 
mehr als 50 Ortschaften verdienten den Namen der 
Städte; Moskau hatte an 6 Stunden im Umfang ; Now¬ 
gorod lind Pskow zahlten etwa 20,000, Astrakan 16,000 
Einwohner; in den kleinern lebten wohl selten über 500 
bis 600 Bürger: sie stießen Beistädte, weil sie einer 
der etwa 50 Woiwodstadte untergeordnet waren. Die 
Gesammtbevvlkerung des Reichs, nnstäte Horden Sibi¬ 
riens abgerechnet, konnte sich kaum ans 12 Millionen 
/ belaufen. Lebensweise und Sitten des Volks waren roh. 
Allgemein machte man den Russen Treulosigkeit, Grau¬ 
samkeit, Völlerei und sogar unnatürliche Wollust zum 
Vorwürfe. Immer schlossen die Eltern, oft sehr frühe, 
ihrer Kinder Heurath, und obwohl die zweite und dritte 
Ehe Gesetz und Religion gegen sich hatte, kamen doch 
Ehescheidungen und Verstoßungen der Weiber häufig vor; 
donische Kosacken kauften und verkauften ihre Weiber; 
verpfändeten sie auch um 10 bis 12 Rubel. Erst jetzt 
wurde der Hausfrau vergönnt, am Ende der Mahlzeit 
im Speisezimmer des Manns zu erscheinen, nnd für ei¬ 
nen dargebvtnen Ehrentrunk von dein Gaste, welchen man 
auszeichnen wollte, einen Kuß zu empfangen. Die Zaa- 
rin speiste zuweilen mit dem Zaar, lebte aber sonst in 
großer Abgeschiedenheit: Alexis gestattete höchstens, das; 
ein Arzt seine kranke Gemahlin in einem verfinsterten 
Zimmer besuchte, und au dem mit feinem Tuch überzog¬ 
nen Arme den Puls fühlte. 50 bis st0 Leibeigne um¬ 
ringten einen Bojar oder dessen Gattin beim Ausfah¬ 
ren; eine weit größre Menge gieng, mit Besen die 
Straße kehrend, dem Zaar voraus, wenn er sich der 
Hauptstadt zeigte; ihm folgten mehrere 1000 Schützen 
und andre Krieger, auch viele Bojaren, diese, bei jeder 
Witterung, entblößten Hauptes; wer niebt ausweichen 
konnte, mußte unbeweglich an der Seite stehen, oder 
sich zur Erde werfen; in Bittschriften wagte auch der 
angefel>ensie Unterthan seinen eignen Namen nicht an- 
Baiier's Gcsch. V. Bd. 16
	        
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