Kap. i. Von den Pflichten gegen Gott, iz 
allen unfern Handlungen den Endzweck haben, Gott 
dadurch zu verehren. 
, §. *3‘ 
Die dritte Hauptpflicht ist: der Gottesdienst. 
Dieser ist von einer doppelten Art; der innerliche Gvtr 
tesdienst, und der äußerliche Gottesdienst. Wir 
sind gleich stark verpflichtet, sowohl den einen als den 
andern zu beobachten. Beyde müssen mit einander ver¬ 
bunden werden. 
§. 14- 
Der innerliche Gottesdienst bestehet in der leb» 
haften Vorstellung unsrer Seele, die sie von allen Voll» 
kommcnheiten des höchsten Wesens sich entwirft. Sie 
betrachtet für sich und im Stillen die vortrefflichen Ei¬ 
genschaften Gottes; und diese betrachtende Vorstellung 
erweckt in ihr das lebhafteste Gefühl der Dankbarkeit 
und der aufrichtigen Verehrung. Hieraus entstehen 
nun folgende Rührungen der Seele, die, zusammen ge¬ 
nommen, den innerlichen Gottesdienst ausmachen. 
l) Die Freude über Gott entstehet in unsrer See¬ 
le, so bald a 6 wir uns Gott als das gütigste und wohl- 
thätigste Wesen vorstellen, der sich unsrer nnnimrnt, und 
unsre zeitige und ewige Glückseligkeit befördert. Die 
Erinnerung, daß Gott unser Beystand in allen Nö¬ 
then; unser Schuh in allen Gefahren; unsre Zuflucht 
in den Widerwärtigkeiten; unsre Hülfe in den bedenk, 
lichsten Vorfällen unsirö Lebens; und der Grund aller 
unsrer Hoffnungen siy: dieft Erinnerung erweckt in 
unsrer Seele Vergnügen und Freude über Gott. Diese 
Freude wird die Quelle, aus welcher 
2) die
	        
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