Kap. i. Von den Pflichten gegen Gott, iz
allen unfern Handlungen den Endzweck haben, Gott
dadurch zu verehren.
, §. *3‘
Die dritte Hauptpflicht ist: der Gottesdienst.
Dieser ist von einer doppelten Art; der innerliche Gvtr
tesdienst, und der äußerliche Gottesdienst. Wir
sind gleich stark verpflichtet, sowohl den einen als den
andern zu beobachten. Beyde müssen mit einander ver¬
bunden werden.
§. 14-
Der innerliche Gottesdienst bestehet in der leb»
haften Vorstellung unsrer Seele, die sie von allen Voll»
kommcnheiten des höchsten Wesens sich entwirft. Sie
betrachtet für sich und im Stillen die vortrefflichen Ei¬
genschaften Gottes; und diese betrachtende Vorstellung
erweckt in ihr das lebhafteste Gefühl der Dankbarkeit
und der aufrichtigen Verehrung. Hieraus entstehen
nun folgende Rührungen der Seele, die, zusammen ge¬
nommen, den innerlichen Gottesdienst ausmachen.
l) Die Freude über Gott entstehet in unsrer See¬
le, so bald a 6 wir uns Gott als das gütigste und wohl-
thätigste Wesen vorstellen, der sich unsrer nnnimrnt, und
unsre zeitige und ewige Glückseligkeit befördert. Die
Erinnerung, daß Gott unser Beystand in allen Nö¬
then; unser Schuh in allen Gefahren; unsre Zuflucht
in den Widerwärtigkeiten; unsre Hülfe in den bedenk,
lichsten Vorfällen unsirö Lebens; und der Grund aller
unsrer Hoffnungen siy: dieft Erinnerung erweckt in
unsrer Seele Vergnügen und Freude über Gott. Diese
Freude wird die Quelle, aus welcher
2) die