Kap. i. Bonden Pflichten gegen Gott. 17 
§. 15. 
Mit dem innerlichen Gottesdienste muß zugleich dev 
äußerliche Gottesdienst verbunden seyn. Unter dem 
äußerlichen Gottesdienste verstehen wir die öffentliche 
Verehrung Gottes, an welcher rmsre Sinne gleichen An- 
theil mit dem Herzen haben. Unser Mund gehet von 
dem Lobe Gottes über, d ffen das Herz voll ist. Wir 
beten, wir singen, wir erbauen uns an dem Worte Gottes. 
§. 16. 
Wenn wir unser Gebet in unfern Wohnungen ver¬ 
richten, entweder einzeln, oder in Gesellschaft unsrer 
Familien^ so heißen wir dieses einen Hausgottesbienst. 
Es muß dieser mit der erhabensten Andacht verrichtet 
werden, und nicht bloß auö Gewohnheit, oder zum Zeit¬ 
vertreibe. Was aus bloßer Gewohnheit geschieh«'t, wird 
bald maschinenmäßig, und alödenn hak das Herz wenig 
Antheil daran. Ein irriges und von Aeltern auf Krn- 
der fortgepstanztes Vorurtheil hat es verursacht, daß 
viele sich etnbilden, sie könnten zugleich Gott d.'enen und 
ihren häuslichen Geschafften eine Genüge khun. Sehen 
Sie einmal auf Beaten, die man als ein Muster ei¬ 
nes gotkeöfürchtigen Frauenzimmers beschreibt. Sie 
singt ein Morgenlied nach dem andern, und wahrend 
dem Singen bestellt sie zugleich ihre Mittagsmahlzeit. 
Sie lauft unter lauter Gesang aus dem Zimmer in die 
Küche, aus der Küche in die Speisekammer, und so 
hin und wieder. Glauben Sie wohl, Lottchen, daß 
Beate ihren Hausgotkesdienst mit wahrer und warmer 
Andacht verrichtet? Es ist nicht möglich. Denn wenn 
unsre Gedanken sich mit irrdischen Verrichtungen be¬ 
lli. Theil. B schaff-
	        
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