Kap. i. Bonden Pflichten gegen Gott. 17
§. 15.
Mit dem innerlichen Gottesdienste muß zugleich dev
äußerliche Gottesdienst verbunden seyn. Unter dem
äußerlichen Gottesdienste verstehen wir die öffentliche
Verehrung Gottes, an welcher rmsre Sinne gleichen An-
theil mit dem Herzen haben. Unser Mund gehet von
dem Lobe Gottes über, d ffen das Herz voll ist. Wir
beten, wir singen, wir erbauen uns an dem Worte Gottes.
§. 16.
Wenn wir unser Gebet in unfern Wohnungen ver¬
richten, entweder einzeln, oder in Gesellschaft unsrer
Familien^ so heißen wir dieses einen Hausgottesbienst.
Es muß dieser mit der erhabensten Andacht verrichtet
werden, und nicht bloß auö Gewohnheit, oder zum Zeit¬
vertreibe. Was aus bloßer Gewohnheit geschieh«'t, wird
bald maschinenmäßig, und alödenn hak das Herz wenig
Antheil daran. Ein irriges und von Aeltern auf Krn-
der fortgepstanztes Vorurtheil hat es verursacht, daß
viele sich etnbilden, sie könnten zugleich Gott d.'enen und
ihren häuslichen Geschafften eine Genüge khun. Sehen
Sie einmal auf Beaten, die man als ein Muster ei¬
nes gotkeöfürchtigen Frauenzimmers beschreibt. Sie
singt ein Morgenlied nach dem andern, und wahrend
dem Singen bestellt sie zugleich ihre Mittagsmahlzeit.
Sie lauft unter lauter Gesang aus dem Zimmer in die
Küche, aus der Küche in die Speisekammer, und so
hin und wieder. Glauben Sie wohl, Lottchen, daß
Beate ihren Hausgotkesdienst mit wahrer und warmer
Andacht verrichtet? Es ist nicht möglich. Denn wenn
unsre Gedanken sich mit irrdischen Verrichtungen be¬
lli. Theil. B schaff-