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z. Eintritt in d. Hausstand. Der Mann rc. 751
Messung ihrer Nahrung und Kleidung binden, damit sie
sich frühzeitig an den Gedanken gewöhnen, daß der
Mensch sich durch Arbeit seine Bedürfnisse erwerben
muß. Das faule Kind erhält z. B. bei der Mahlzeit
wenig oder gar kein Fleisch, keine Butter zum Brodt rc.
Wird dies zur festen Regel gemacht, und die Regel um
partheiisch auf alle Kinder angewandt; so bleibt es ge/
wiß ntd;t ohne Wirkung. Für gewisse Arbeiten bestirnt
me man eine verhältnismäßige Belohnung an Gelds,
lasse dem Kinde dasselbe sammeln,-, und sich hernach nöt
thige Kleidungsstücke davon an schaffen. Wenn man
ihm dar Geld selbst anverkrauet, so muß es doch ange.'
halten werden, die Eltern bei seinen Ausgaben zu Ra/
Ihe zu ziehen, und über Einnahme und Ausgabe schrift/
lich Rechnung zu führen, wodurch cs zur Ordnung in
der Wirlhschaft angeleitet wird.
Ein wesentliches Stück einer guten Erziehung ist
Gewöhnung an pünktlichen Gehorsam, welche zugleich
die ganze übrige Erziehung erleichtert, und auf die Ru/
he des bürgerlichen Lebens Einstuß hat. Ganz kleine
Kinder müssen blindlings gehorchen, weil sie noch keine
Gründe fassen können; sie müssen sich unbedingt dem
Willen der Eltern unterwerfen. Jedoch dürfen diese
nicht zu viel befehlen, sondern nur, was schlechterdings
nothwendig ist, sonst verlieren die Kinder das edle Frei/
heitsgefühl, und nehmen einen sclavischen Sinn an.
Hat man aber einmal etwas aus guten Gründen befohi
len, so dringe man schlechterdings auf Gehorsam, und
lasse sich nicht durch das Geschrei des Kindes zum Nach/
geben bewegen. Um nicht zu viel und alle Augenblicke
befehlen zu müssen, so entferne man, so viel möglich,
diejenigen Dinge, welche die Kinder reizen können, ei/
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