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z. Eintritt in d. Hausstand. Der Mann rc. 751 
Messung ihrer Nahrung und Kleidung binden, damit sie 
sich frühzeitig an den Gedanken gewöhnen, daß der 
Mensch sich durch Arbeit seine Bedürfnisse erwerben 
muß. Das faule Kind erhält z. B. bei der Mahlzeit 
wenig oder gar kein Fleisch, keine Butter zum Brodt rc. 
Wird dies zur festen Regel gemacht, und die Regel um 
partheiisch auf alle Kinder angewandt; so bleibt es ge/ 
wiß ntd;t ohne Wirkung. Für gewisse Arbeiten bestirnt 
me man eine verhältnismäßige Belohnung an Gelds, 
lasse dem Kinde dasselbe sammeln,-, und sich hernach nöt 
thige Kleidungsstücke davon an schaffen. Wenn man 
ihm dar Geld selbst anverkrauet, so muß es doch ange.' 
halten werden, die Eltern bei seinen Ausgaben zu Ra/ 
Ihe zu ziehen, und über Einnahme und Ausgabe schrift/ 
lich Rechnung zu führen, wodurch cs zur Ordnung in 
der Wirlhschaft angeleitet wird. 
Ein wesentliches Stück einer guten Erziehung ist 
Gewöhnung an pünktlichen Gehorsam, welche zugleich 
die ganze übrige Erziehung erleichtert, und auf die Ru/ 
he des bürgerlichen Lebens Einstuß hat. Ganz kleine 
Kinder müssen blindlings gehorchen, weil sie noch keine 
Gründe fassen können; sie müssen sich unbedingt dem 
Willen der Eltern unterwerfen. Jedoch dürfen diese 
nicht zu viel befehlen, sondern nur, was schlechterdings 
nothwendig ist, sonst verlieren die Kinder das edle Frei/ 
heitsgefühl, und nehmen einen sclavischen Sinn an. 
Hat man aber einmal etwas aus guten Gründen befohi 
len, so dringe man schlechterdings auf Gehorsam, und 
lasse sich nicht durch das Geschrei des Kindes zum Nach/ 
geben bewegen. Um nicht zu viel und alle Augenblicke 
befehlen zu müssen, so entferne man, so viel möglich, 
diejenigen Dinge, welche die Kinder reizen können, ei/ 
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