fullscreen: Vom Untergange des Weströmischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden (Teil 2 = 6 [des Gesamtw.])

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Wasserprvbe, der Kesselfang, das Kreuzurtheil und der 
gerichtliche Zweykampf waren. Diese Unschuldsproben 
erhielten sich ungeachtet ihrer Unvollkommenheit bis ins 
zwölfte Jahrhundert. 
Der ganze sittliche und bürg erliche Z ustand 
der Deutschen Völkerschaften, in den ersten Jahrhunder¬ 
ten nach der Völkerwanderung, war in gewisser Hinsicht 
schlimmer, als das alte einfache Leben, da sie noch den 
unmittelbaren Antrieben ihrer Natur folgten. Sie waren 
in dem Uebergange aus dem unbewußten Naturleben zu 
einiger Bildung; und diese Zeit eines Voikes ist die 
übelste, weil das Bewußtseyn der sittlichen Würde zu er¬ 
wachen anfangt, ohne daß die Kraft der Selbstbeherr¬ 
schung schon da ist, um die gewaltigen Triebe und Lei¬ 
denschaften zu überwinden. 
Doch muß hier bemerkt werden, daß die ganze vor¬ 
liegende Schilderung nur auf die ausgewanderten und er¬ 
obernden Deutschen Völker paßt, und daß dagegen die 
Alemannen, Bayern, Thüringer und Sachsen, also die 
Bewohner des eigentlichen Deutschlands, noch lange in 
den alten Sitten und Verfassungen geblieben, und die 
Bewahrer der Deutschen Eigenthümlichkeit gewesen sind. 
6. 
Bonifacius, Apostel der Deutschen. 
Die Gothen, Burgunder, Longobarden und Franken 
hatten schon früher das Cbristenthum angenommen; im 
eigentlichen Deutschlande aber erschien es um ein paar 
Jahrhunderte später. Denn obschon die Alemannen, Thü¬ 
ringer und Bayern den Franken unterworfen worden, so 
gaben diese sich doch nicht viel Mühe, die heilige Lehre 
unter ihnen zu verbreiten. Es schien, als wenn sie, die 
das Christenthum durch Noth und im Getümmel der 
Schlacht angenommen hatten, es auch nur durch das
	        
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