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Napoleon Bonaparte's Machtherrschaft.
S. u. 10.
Nov.
179S.
torium aus Neid ,,deportirt" habe. Nirgends hatte die bestehende Regierung Freunde
und Jedermann war von der Nothwendigkeit einer Aenderung der Verfassung über¬
zeugt, als die Kunde von Napoleons Landung Aller Augen auf diesen lenkte.
Bald nach seiner Ankunft in Paris faßte Bonaparte, in Verbindung
mit Sieh es und seinem zum Präsidenten der Fünfhundert gewählten
Bruder Lucian, den Entschluß, die Dircctorial-Regierung zu stürzen.
Zu dem Ende versicherte er sich der in Paris anwesenden Truppen und
Offiziere und ließ dann durch Lueian die Sitzungen der Räthe nach St. Cloud
verlegen, um die Mitglieder in die Gewalt der Soldaten zu bringen. Dort
versuchte er zuerst durch Ueberredung die Dcputirten für seine Pläne zu
gewinnen; als ihm dies nicht gelang und die Versammlung der Fünf¬
hundert ihn mit Vorwürfen und Drohungen überschüttete, ertheilte er sei¬
nen Grenadieren Befehl, mit gefälltem Bayonette den Sitzungssaal zu
leeren. Die Republikaner, die der Gefahr muthig die Stirn boten, mußten
zuletzt der Uebermacht weichen und durch Thüren und Fenster ihr Heil
suchen; die trotzigsten wurden von den Grenadieren fortgetragen. Die Aus¬
schließung von 61 Mitgliedern aus dem Rathe der 500, die Errichtung
einer Eon sular-Rcgierung, wozu Sieyes, Roger Du cos und
Bon aparte bestimmt wurden, und die Ernennung einer Commission von
50 Personen, die während der Vertagung der Rathssitzungen die Rechte
der Gesetzgebung üben und den Entwurf einer neuen Verfassung und eines
Gesetzbuches anfertigen sollten, machten den Beschluß des Getvaltstreiches
vom 18. u. 19. Brumaire. Das zwei Tage später erlassene Decret, wodurch
67 der heftigsten Jacobincr deportirt und 22 auf die Westküste verbannt
werden sollten, wurde bald zurückgenommen.
C. Napoleon Bonaparte's Machtherrschaft.
l. Das Consulat (1800—1804).
§. 707. Die Consular - Verfassung. — Die neue, hauptsächlich aus
Sieyes' Kopf hervorgegangene, aber von Bonaparte veränderte Verfassung, die
durch Abstimmung von der ganzen Nation angenommen ward, ließ den Schein
einer Republik bestehen, schuf aber in der That eine Militärmonarchie,
indem sie den ersten Co n sul mit solcher Macht bekleidete, daß er von einem
Regenten nicht verschieden war. Die wesentlichen Bestimmungen der neuen, mit
dem Anfang des Jahrhunderts in Wirkung tretenden Verfassung waren folgende:
I. Dem aus 80 Mitgliedern bestehenden (Erhaltungs-) Senat stand die Be-
fugniß zu, aus den von den Departemcnten einzusendenden Namenslisten die Glie¬
der der gesetzgebenden Macht und die obersten Beamten und Richter zu wählen.
(Unter der Zahl der reichbesoldetcn und wenig beschäftigten Senatoren befanden sich
auch Sieyes und Roger-DücoS). II. Die des Rechts der Jnitative
beraubte gesetzgebende Gew alt zerfiel a) in das Tribunal, das 100 Mit-