Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp II. (Jßl
doch nicht zur Abtretung verstand und durch heftiges Benehmen den
Sohn des Pfalzgrafen, Wolfgang Wilhelm, von sich stieß, trat dieser
erst insgeheim, dann im Jahre 1614 öffentlich zur katholischen Religion
über, nahm seinen Wohnsitz in Düsseldorf und suchte sich mit Hülfe
Spinola's, den die Angelegenheiten der Stadt Aachen herübergeführt
hatten, zu befestigen. Dadurch traten Spanier und Niederländer, die
außerhalb Deutschlands Waffenstillstand hatten, in Deutschland einander
entgegen, indem Moritz von Oranien vom Niederrhein her zum Schutze
des brandenburgischen Besitzes einrückte. Doch brach kein eigentlicher
Krieg zwischen den Spaniern und den Niederländern aus, indem jede der
Parteien nur ihren Bundesgenossen möglichst viel Gebiet durch Besetzung
der Städte zu retten suchte, wobei Spinola, der auch Wesel einnahm,
den Statthalter Moritz an Schnelligkeit übertraf. Dies brachte die
beiden deutschen Fürsten, die sich von ihren Bundesgenossen abhängig
sahen, zu dem Entschlüsse einer vorläufigen Ländertheilung, wonach Jo¬
hann Sigismund Cleve, Mark und Ravensberg, Wolfgang Wilhelm
Jülich und Berg besitzen sollte. Doch kam der Vergleich, da die beider¬
seitigen Bundesgenossen die besetzten Plätze nicht räumten, nicht zur
Vollziehung, und die Fürsten ließen wieder die zu Dortmund verabredete
gemeinschaftliche Regierung eintreten, bis ihre Länder nach Ablauf des
zwischen Spaniern und Niederländern geschlossenen Waffenstillstandes
Schauplatz des ihnen eigentlich ganz fremden Krieges wurden, als schon
böhmische Streitigkeiten, die sich über die Anwendung des Majestäts¬
briefes erhoben, den reichsfeindlichen kurpfälzischen Bestrebungen die
Hand gereicht hatten, um mit dem angesammelten Zündstoffe ganz Deutsch¬
land in Brand zu setzen. Indessen hatte auch der Kurfürst von Bran¬
denburg in doppelter Hinsicht eine neue Stellung eingenommen. Da
er als Schwiegersohn des söhnelosen Herzogs von Preußen auch auf
dessen Land Ansprüche hatte, war ihm schon im Jahre 1611 im Voraus
für dasselbe eine polnische Belehnung ertheilt worden, und als nun im
Jahre 1618 der Herzog starb, trat er an dessen Stelle und wurde da¬
durch für die Folge in die Angelegenheiten Polens verflochten. Vorher
aber, unmittelbar nach dem Uebertritte Wolfgang Wilhelms zur katho¬
lischen Religion, war er zur reformirten Religion übergetreten, was
ihn, obgleich er von dem neuen Standpunkte das Reformationsrecht in
seinen Ländern nicht zur Anwendung brachte, in Brandenburg und noch
mehr in Preußen in große Verlegenheiten verwickelte. So hinterließ
er seinem Sohne Georg Wilhelm, einem eifrig der reformirten Religion
ergebenen Fürsten, dem er im Jahre 1619 kurz vor seinem Tode die
Regierung abtrat, mit den durch den ganzen Norden Deutschlands ver¬
theilten und zum Theil noch gar nicht befestigten Besitzungen eine in
jeder Hinsicht schwierige Stellung.