Full text: Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker (Bd. 1, Abth. 2)

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Numa Pompilius. Die römische Religion. 
13. Was und wie die alteren Italer und Römer über die Unsterblichkeit 
und den Zustand der Seele nach dem Tode gedacht, ist für uns zwar nicht voll¬ 
ständig klar, da sehr frühzeitig griechische Vorstellungen Eingang fanden, doch 
scheinen sie hierin ebenso wenig, wie in anderen Theilen der Religion zu zu- 
sammenhangenden und tieferen Ideen gelangt zu sein. Sicher sinden wir in 
älterer Zeit folgende Anschauungen: a) von der Fortdauer nach dem Tode, 
aber unter Festbannung an den Ort, wo die Körper ruhten, und nicht frei von 
Leiblichkeit; b) von der Möglichkeit eines Verkehrs zwischen den Abgeschiedenen 
und den Lebenden^); o) von einem verschiedenen Zustand nach dem Handeln 
und dem Seelenzustand im Leben. Immer blieben die Vorstellungen vom Tode 
beängstigend2) und das Grausen vor ihm erzeugte und erhielt den Glauben an 
die Verunreinigung, welche der Statte durch einen Todesfall oder eine Leiche 
anhafteb). Da wie andere Heiden, auch die Italer sich den Aufenthalt der 
Toden in der Erde, zu welcher der Körper zerfiel, dachten, so standen bei 
ihnen die Gottheiten der Erde mit der Unterwelt in Verbindung, indes gab es 
auch Gottheiten, welche der letzteren ausschießlich angehörten. Die Seelen 
der Abgeschiedenen nahm auf der immer persönlich gedachte Orcus^), der 
Gebieter der Unterwelt aber war Dis oder Ditis Paters. Außerdem 
war sie wie die Oberwelt mit unzähligen göttlichen Geistern bevölkert. Da 
finden wir die Pstegerinnen der Seelen, meist Bilder der Erdmutter, Lara, 
Larunda, Mania, Genita, u. a. ^), aber auch finstere Göttinnen 
Furinä, die aber frühzeitig aus dem Kulte verschwanden bis sie spater als 
lateinisch umgestaltete Eumeniden, als Furia wieder auftauchten7). Alle 
diese Götter faßte man unter dem Namen Man es zusammen, aber wie un¬ 
endlich war ihre Zahl, da man jedem Toden eigene zuschrieb 8)? Es kann 
nicht Wunder nehmen, daß man die reinen Geister der gewesenen Menschen 
selbst als Manes betrachtete^). Auch die oben erwähnten Lares wurden zu 
Geistern der Verstorbenen "). Wenn aber in der Nacht, wie man annahm, die 
Geister der Abgeschiedenen auf der Erde erschienen"), dann waren es die der 
guten Laren, die der Bösen wandelten als gespenstige Unholde (Larvas, Re- 
mures, Lemures) umher"). 
14. Allgemein faßlich und verständlich war das Wesen der Götter nicht 
insofern, als hätten jeder Gestalt ganz einfache uitb bestimmte, keiner Um- 
und Misdeutung fähige Ideen zu Grunde gelegen, sondern indem man von 
ihnen immer nur ganz gewisse auf das praktische Leben in Bezug stehende 
572'—595. Prellers Ableitung des Worts iudigitameiitum von indicare, iudex (M. 
81 u. 119) hat manches Bedenken, keines Falls aber hängt dasselbe mit indiges (in- 
duges) zusammen. Daß die Anweisungen über die Gebete wie Verzeichnisse der zur 
Verehrung zugelaßeucu Götter erschienen, kann nicht Wunder nehmen. Vgl. Momms. 
I 153. •— 1) Die Toden nahmen Speise und Trank von den Überlebenden und 
Nachkommen. Momms. 1 154. — 2) Pr. M. 453. — 3) Pr. M. 479. — 4) Der 
Name ist mit gr. sqhos verwandt, Pr. M. 454. — 5) Pr. M. 455. — 6) Pr. M. 
453 u. 457 f. — 7) Pr. M> 458. —8) Die bekannte Inschrift der Grabmäler vis Ma- 
nibuis. Quisque suos patimur Manes Verg. A. VI 743. — 9) Pr. M. 455 f. Daß 
Manes ursprünglich die lichten, die reinen bedeutet, kann kaum bezweifelt werden. 
Da aber die Augurn die Götter überhaupt mit dem Namen Manes benannten (Fest, 
p. 173 Lind.), so scheint mir die von Zinzow de Pelasgicis Ronianoram saeris. Berl. 
1851 entwickelte Idee, daß der älteste Glaube die mit der Natur verbundenen Gott¬ 
heiten als schwindend und danir neu erscheinend gedacht, noch immer Beachtung zu 
verdienen. Die spätere Fixierung ans die Unterwelt wird dabei leichter erklärlich. — 
10) Pr. M. 486 f. — 11) Pr. M. 455 n. 483 f. Die Gebräuche bei dem allge¬ 
meinen Todenfeste im Februar, die Feralien, schildert Ov. F. II 531. — 12) Pr. M. 
499. Vgl. Ov. F. V 451, wo auch die Deutung des Namens Remures auf Remns 
(S 117, 2) berücksichtigt ist.
	        
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