Full text: Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker (Bd. 1, Abth. 2)

Nimia Pompilins. Die römische Religion. — Tullns Hostilius u.Ancus Martins. 37 
Versehen (vitiose capta) großen Einfluß ausüben konnten^), c) Den bedeu¬ 
tendsten Einstuß gewannen, jedessalls aber erst nach der Vertreibung der 
Könige-) die Pontifices (zuerst 4, seit 300 0. C. 8, seit Sulla 13, spater 
noch mehr), an deren Sitze der (spater vom Volke erwählte) poutikex maxumus 
stand, recht eigentlich der Mittelpunkt aller höheren geistigen Interessen. Sie 
traten frühzeitig auf als die Kundigen alles religiösen und privatlichen Rechts, 
als oberste Beaufstchtiger aller Kulte und Priesterschaften und erste Behörde in 
allen Fallen, wo es sich um Wahrung der mit Religion und Pietät zusammen¬ 
hängenden Grundlagen des Lebens handelte. Ihre gewöhnliche Thatigkeit ist 
die Beaufsichtigung des Kalenders, mit der die Ansage aller Feste und religiösen 
Handlungen, aber auch die Bestimmungen der zu Staats-, Gerichts- und Rechts¬ 
handlungen geeigneten Tage (fasti) verbunden war. Durch die Aufzeichnung 
der wichtigsten Ereignisse (anuales maxnmi) bildeten sie das älteste geschichtliche 
Archivs. 
TuUns Hostilius und Ancus Martins. 
§ US. 
1. Der dritte König, den die Überlieferung mit einer Regierungszeit von 
32 Jahren (also 672 — 640) und aus den Ramnes gewählt nennt, Tullns 
Hostilius, erscheint ebenfalls noch als eine mythische PersonZ ganz 
als Rumas Gegenbild, kriegerischer als Romulus. — Das wichtigste, was 
an seinen Namen geknüpft wird, ist die Zerstörung Albas. Der erste, 
wegeir von den Albanern verweigerter Genugthuung für Schädigungen der 
römischen Feldmark entstandene Krieg ward nach Übereinkunft der Fürsten 
(in Alba war Cluilius^) warenddem gestorben,Aein Nachfolger Metius 
oder Mettus Fuffetius wird Dictator genannt) aus Furcht vor den Ve- 
jentern lind Fidenaten durch einen Einzelkampf von je drei Brüdern Horatii 
und Curia tti6) entschieden und zwar zu Gunsten der Römer. An den Mord, 
der von den: heimkehrenden einzig übrig gebliebenen Horatier in der Leidenschaft 
an seiner über den Tod ihres Verlobten, eines Curiatiers, klagenden Schwester 
verübt ward, schließen Überlieferungen an, welche uns einen Einblick in das 
älteste römische Criminalrecht gestatten. Der König übergibt den Fall zwei 
Blutrichtern (clnoviri perduellionis), nicht zur Untersuchung, sondern zunr 
Urteilsspruch nach dem strengen Recht (lex borrencli carminis) und, nachdem 
diese die Aufhängung am Galgen (inkeiix arbor) verhängt, überläßt er dein 
- - fío- !; 
1) Daß diese Priesterschaft uralt war, wird, bewiesen, indem die Einführung 
dem Romulus zugeschrieben wird. Die Zahl scheint gewechselt zu haben, mufle aber 
immer durch 3 dividierbar sein. Vgl. Pr. 109—111. Momms. I 157 f. Lange A. 
1 248—258. Über die spater aufgekommeuen Arten der Weissagung, namentlich die 
haruspicina, Pr. M. 130. — 2) Pr. M. 514. — 3) Momms. 1 158. Pr. M. 109 f. 
Lange A. 258—271. Eine andere Ableitung des Namens, als a ponte faciuudo, ist 
nicht möglich (s. oben 8). Mommsen nennt sie daher geistreich die ältesten priester- 
licheu Ingenieure. — 4) Seine Geschichte Cie. de rep. II 17, 31 u. 32. Liv. I 22—31. 
Dionys. III1—35. Vgl. Schömann de Tullo Hostilio. Greifswald 1847. u. verm. Schr. 11. 
Bei ^pp. de reg. Dom. 2 (p. 13 Deivb.) heißt er Aneus Hostilius. — 5) Die herbei 
genannte fossa Cluilia, ein Emissär des Albanersees, hat ihren Namen gewis nicht 
von diesem Todesfall, sondern von dem Urheber oder Ausführer des Werks. Nieb. 
1 364.— 6) Selbst darüber schwanken die alten Schriftsteller, welche der Brüder den 
Römern und welche den Albanern angehört, überwiegend aber gelten die Horatier 
für Römer. Ist in der Dpftzahl eine Beziehung auf die Tribus nicht ¿u verkennen, 
so folgt daraus, daß die Überlieferung die Lneeres nur als schon von Anfang an 
zu den Raumes und Tities hinzugetreten kannte.
	        
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