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§. 123*
Uiber die Gerichts-, Kriegs-/ häusliche und gelehrte
Verfassung der Ponter laßt sich wenig sagen — Die Gesetze
standen in der Wtllkühr ihres Beherrschers. Ihr Kriegswesen
war besonders unter Mithridat blühend. Ihr häusliches
Wesen — dem ihrer Nachbarn gleich. — Ihr Handel
ansehnlich, welcher durch gute Hafen an dem Pontus und
Vorrath an Schiffbauholz befördert wurde.
Die Ponter hatten viel Geschicklichkeit in der Bearbeitung
der Metalle, desto weniger thaten sie für die Gelehrsamkeit,
Ihre Sprache war mit der kappadozischen einerlei.
3. G s f ch i ch t s *
Gleichzeitig: Das Perferreich in Asien u. s. w. mazedonische
Monarchie» Theilung derselben, wie oben bei dem
zweiten. Zeiträume der mazedonischen Geschichte.
§. 124.
r Unter der persischen Herrschaft erhielt Artabazes,
"OCX ein Sohn des Perferköniges Darius, Pontus als
erbliche Satrapie; daher heißen die pontrschen Könige auch
Acha meni den. Zunächst finden wir den Namen Nhodobates,
dessen Regierung ungewiß ist.
Mikhridates I., stand im Bündnisse mit dem jungen
^ ‘ Cyrus gegen Artaxerxes, und verweigerte diesem den
Tribut. — Verratherei des Klearch's, Fürsten von Hera-
klea, von welchem er sich durch ein großes Lösegeld loskaufen
mußte.
363,
Ariobärzanes I. erhielt von Artaxerxes II. zu feiner
Satrapie noch Lydien, Zopien und Phrygien, und
wachte sich- bei der allgemeinen Satrapenempörung unab¬
hängig, Ermordet.
33,3. Mithridates II. trat sein Reich freiwillig an
Alexander ab, welches Antigonus in der Theilung
$20. bekam. Durch die Nachstellungen des Antigonus gereizt,
sammelte er in Paphlagonien ein Heer, eroberte sein Reich
Wieder, und behauptete es glücklich.