Morgenländische Völker. 63 
machen, wenn sie sein Eigenthum sein, ihm dienen und seinen Gesetzen gehorchen wollten." 
Der Kern dieser Gesetze sind die zehn Gebote, die obersten Rechts- und Sittengesetze, 
denen sich Ritual - und Civilgesetz e nebst dem Blutrecht „als nähere Entfaltung" 
anschließen. Iehovah, der Schöpfer, Erhalter und Regierer der Welt, ist oberster Herr 
und König; Abg ö t t ere i ist darum ein Bruch des Vertrages, den Iehovah mit seinem 
ihm durch den uralten Brauch der B esch n e i d un g geweihten Wolke abgeschlossen, ein 
Majestätsvcrbrechen, auf das der Tod gesetzt ist; vor Iehovah sind alle Bundesglieder 
gleich, daher weder Sclavereinoch Standesverschiedcnheit mitRechtsun- 
gleichheit bei den Israeliten zu Hause war; der israelitische Knechtsstand war nur ein 
freiwilliger und vorübergehender, indem jeder Nexus an den Sabbathjahren oder wenig¬ 
stens an den Jubeljahren gelöst werden mußte. Nur nichtisraelitische Kri eg s ge¬ 
fangen e oder erkaufte Fremde wurden als Sklaven behandelt. — Nach der Grundan¬ 
sicht, daß Iehovah als oberster Herr und Eigcnthümer des Landes jedem Bundesglied 
seinen Grundbesitz zugewiesen, darf dieser nicht v er äußert werden, sondern der Besitzer 
kann nur dessen Nutznießung auf eine bestimmte Zeit verkaufen, daher die Einrichtung, 
daß alle 50 Jahre (Hall- oder Jubeljahr) aller Grundbesitz wieder an seinen ursprüng¬ 
lichen Eigenthümer zurückfallen und alle Schuldford er ungen erlassen werden mu߬ 
ten. In den Sabbathjahren wurde das Feld nicht bestellt, was von selbst wuchs, durfte 
nicht geerntet werden, sondern war Gemeingut für Alle. — Als Mittelpunkt des 
monotheistischen Iehovahcultus stellte Moses ein Volksheiligthum, das heilige Zelt oder 
die Stiftshütte, auf, die aus drei Theilen bestand: 1) dem nur dem Hohenpriester zu¬ 
gänglichen A l l er h e i l i g st e n, wo die B u n d e s la d e aus Akazienholz mit den Gesetzes¬ 
tafeln stand, „ein tragbarer Tempel, wie ihn das wandernde Leben verlangte"; 2) dem 
durch einen Vorhang von jenem getrennten Heiligen, worin sich der siebenarmige 
Leuchter, derRäucheraltar und der Tisch der zwölf (ungesäuerten) Schaubrode 
befanden, und 3) dem V orh of zum Opfern mit dem Brand opferaltar und dem 
Reinigungsbecken für die Opfcrthicre. Der gesalbte Hohepriester hatte am 
großen Versöhnungsfeste die Sühne des Volks durch ein Sühnopfer zu vollbringen. Die 
genaue Beobachtung der Opfer- und Reinigungsgesetze war streng cingeschärft. 
tz. 38. Vertheilung des Landes. Dem großen Propheten und 
Gesetzgeber war es nicht vergönnt, sein Werk durch Heimführung der Israe¬ 
liten in das verheißene Land zu krönen. Von dem Berge Nebo herab über¬ 
schaute er die schonen Fluren des Jordan und schied dann aus dem Lande der 
Lebenden. „Sein Auge war nicht blöde geworden, und seine Kraft war nicht 
entflohen." Vor seinem Tod hatte er Josua, den Sohn Nuns, vom Stamme 
Ephraim zu seinem Nachfolger erkoren, das versammelte Volk zum Festhalten 
an dem Gott ihrer Väter ermahnt und die Ausrottung der Kanaaniter 
angerathen. Durch diese Maßregel wollte er den Abfall zum Götzendienste 
verhüten. Kaum aber hatte das Volk unter des tapfern Josua's Führung 
die Amoriter und andere Stämme besiegt, so ließ es vom Kampfe ab und 
verlangte die Verth eilung des eroberten Landes. Diese fand nach 
Mose's Anordnung durchs Loos unter die Nachkommen der zwölf Söhne 
Jakobs nach Stämmen und Ges chlechtern statt, so daß Josephs Söhne 
Ephraim und Manasse zu gleichen Theilen eintraten, dafür aber die 
Nachkommen Lev i's keinen bestimmten Antheil erhielten, sondern nur einige 
Städte und den Zehnten von dem Ertrage des Bodens. Die Aegypter 
Josua 
uoo.
	        
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