Morgenländische Völker. 63
machen, wenn sie sein Eigenthum sein, ihm dienen und seinen Gesetzen gehorchen wollten."
Der Kern dieser Gesetze sind die zehn Gebote, die obersten Rechts- und Sittengesetze,
denen sich Ritual - und Civilgesetz e nebst dem Blutrecht „als nähere Entfaltung"
anschließen. Iehovah, der Schöpfer, Erhalter und Regierer der Welt, ist oberster Herr
und König; Abg ö t t ere i ist darum ein Bruch des Vertrages, den Iehovah mit seinem
ihm durch den uralten Brauch der B esch n e i d un g geweihten Wolke abgeschlossen, ein
Majestätsvcrbrechen, auf das der Tod gesetzt ist; vor Iehovah sind alle Bundesglieder
gleich, daher weder Sclavereinoch Standesverschiedcnheit mitRechtsun-
gleichheit bei den Israeliten zu Hause war; der israelitische Knechtsstand war nur ein
freiwilliger und vorübergehender, indem jeder Nexus an den Sabbathjahren oder wenig¬
stens an den Jubeljahren gelöst werden mußte. Nur nichtisraelitische Kri eg s ge¬
fangen e oder erkaufte Fremde wurden als Sklaven behandelt. — Nach der Grundan¬
sicht, daß Iehovah als oberster Herr und Eigcnthümer des Landes jedem Bundesglied
seinen Grundbesitz zugewiesen, darf dieser nicht v er äußert werden, sondern der Besitzer
kann nur dessen Nutznießung auf eine bestimmte Zeit verkaufen, daher die Einrichtung,
daß alle 50 Jahre (Hall- oder Jubeljahr) aller Grundbesitz wieder an seinen ursprüng¬
lichen Eigenthümer zurückfallen und alle Schuldford er ungen erlassen werden mu߬
ten. In den Sabbathjahren wurde das Feld nicht bestellt, was von selbst wuchs, durfte
nicht geerntet werden, sondern war Gemeingut für Alle. — Als Mittelpunkt des
monotheistischen Iehovahcultus stellte Moses ein Volksheiligthum, das heilige Zelt oder
die Stiftshütte, auf, die aus drei Theilen bestand: 1) dem nur dem Hohenpriester zu¬
gänglichen A l l er h e i l i g st e n, wo die B u n d e s la d e aus Akazienholz mit den Gesetzes¬
tafeln stand, „ein tragbarer Tempel, wie ihn das wandernde Leben verlangte"; 2) dem
durch einen Vorhang von jenem getrennten Heiligen, worin sich der siebenarmige
Leuchter, derRäucheraltar und der Tisch der zwölf (ungesäuerten) Schaubrode
befanden, und 3) dem V orh of zum Opfern mit dem Brand opferaltar und dem
Reinigungsbecken für die Opfcrthicre. Der gesalbte Hohepriester hatte am
großen Versöhnungsfeste die Sühne des Volks durch ein Sühnopfer zu vollbringen. Die
genaue Beobachtung der Opfer- und Reinigungsgesetze war streng cingeschärft.
tz. 38. Vertheilung des Landes. Dem großen Propheten und
Gesetzgeber war es nicht vergönnt, sein Werk durch Heimführung der Israe¬
liten in das verheißene Land zu krönen. Von dem Berge Nebo herab über¬
schaute er die schonen Fluren des Jordan und schied dann aus dem Lande der
Lebenden. „Sein Auge war nicht blöde geworden, und seine Kraft war nicht
entflohen." Vor seinem Tod hatte er Josua, den Sohn Nuns, vom Stamme
Ephraim zu seinem Nachfolger erkoren, das versammelte Volk zum Festhalten
an dem Gott ihrer Väter ermahnt und die Ausrottung der Kanaaniter
angerathen. Durch diese Maßregel wollte er den Abfall zum Götzendienste
verhüten. Kaum aber hatte das Volk unter des tapfern Josua's Führung
die Amoriter und andere Stämme besiegt, so ließ es vom Kampfe ab und
verlangte die Verth eilung des eroberten Landes. Diese fand nach
Mose's Anordnung durchs Loos unter die Nachkommen der zwölf Söhne
Jakobs nach Stämmen und Ges chlechtern statt, so daß Josephs Söhne
Ephraim und Manasse zu gleichen Theilen eintraten, dafür aber die
Nachkommen Lev i's keinen bestimmten Antheil erhielten, sondern nur einige
Städte und den Zehnten von dem Ertrage des Bodens. Die Aegypter
Josua
uoo.