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vermißt, in Deutschland gegründet. Durch denselben ward das 
berüchtigte Faustrecht, diese alte Plage und verheerende Pest un- 
sers Vaterlandes, völlig abgcschafft. Um von nun an die Strei¬ 
tigkeiten, welche bisher mit dein Schwerte, nach dem Rechte 
des Stärkeren, oder vielmehr durch plötzliche Ueberfälle, heimli¬ 
ches Aufpaffen, durch Plünderungen, Mord und Brand waren 
ausgemacht worden, nach dem Rechte, welches die Natur und 
die Gesetze vorschreiben, zu entscheiden, ordnete man ein allge¬ 
meines N e i ch skammergeri ch t an, vor welchem alle Strei¬ 
tigkeiten, die sonst zu den landvcrdcrblichcn Privatfehden Anlaß 
gegeben hatten, anhängig gemacht, rechtlich erörtert und ausge¬ 
glichen werden sollten; wobei auf die Uebertretung dieses Land¬ 
friedens, nämlich auf eigenmächtige Rache und jede gcwaltthä- 
tige Handlung, die denselben stören konnte, harte, aber gerechte 
und nothwendige Strafen gesetzt wurden. Maximilian reiste, 
nachdem Alles in Ordnung gebracht war, selbst nach Frankfurt, 
dort die Eröffnung dieses höchsten deutschen Gerichtshofes so feier¬ 
lich wie möglich zu machen. Er nahm alle dazu verordneten Mitglie¬ 
der persönlich in Psticht und überreichte darauf dem neuen Kammer¬ 
richter, dem Grafen Eitel v o n A olle r n, selbst den Richterstab. 
Zum Unterhalte und zur Besoldung der zum Kammergcrichte 
gehörigen Personen wurde der gemeine Pfennig verordnet, 
eine Steuer, die von allen und jedem Angehörigen des Reiches, 
ohne Unterschied des Standes, geleistet werden sollte und eben 
darum der gemeine Pfennig genannt wurde. Dieser Anschlag 
betrug für ein auf fünfhundert Gulden sich belaufendes Vermö¬ 
gen jährlich einen halben, und für tausend einen ganzen Gulden. 
Wer unter fünfhundert Gulden reich war, hatte nur den vicr- 
undzwanzigstcn Theil eines Guldens zu entrichten; Fürsten, Gra¬ 
fen, Prälaten und Herren aber sollten vcrhältnißmäßig etwas 
mehr als Andere, und die Mitglieder der israelitischen Gemeinden, 
ohne Ilnterschied des Geschlechtes, jeder einen Gulden tragen. 
Bei der Einziehung dieser für alle Rcichskosten bestimmten Steuer 
fanden sich jedoch viele Schwierigkeiten. Besonders weigerte sich 
die Ritterschaft der Bcisteuerung des Ihrigen, und Maximilian 
ward oft in Ausführung der wichtigsten Plane schon dadurch 
gehindert, daß der gemeine Pfennig nicht bezahlt wurde, ersetzte 
indeß Vieles durch seine persönliche Kraft, durch Einsicht, Mulh 
und Thätigkeit.
	        
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