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daß sie fremden Schutz bedurften. Sie wendeten sich daher
an Böhmens König, Johann, einen Sohn des deutschen
Kaisers Heinrichs VH., aus dem Hause Lützelburg, der auch
diese Gelegenheit zu Vergrößerung der Macht Böhmens klug
zu benutzen verstand. Schon 1282 hatte ein oberschlesischer
Herzog, Kasimir II., das Gebiet von Kosel und Beuthen
von Böhmen als" Lehn angenommen. -Heinrich VI. von
Breslau that dasselbe 1327, und trat sein Herzogthum
Breslau an Johann als Eigenthum ab, so daß er zwar, so
lange er lebte, im Genuß aller Einkünfte blieb, daß aber
nach seinem Tode sein Land als unbeschranktes Eigenthum
an Böhmen fallen sollte. Dasselbe thaten die meisten andern
schlesischen Fürsten mit ihren Gebieten, und erkannten sich
für sich selbst und ihre Nachkommen als böhmische Vasallen,
so daß im Jahre 1329 Schlesien ein böhmisches Lehn war;
nur die Besitzungen des Bischofs und die Fürstentümer
Schweidnitz, Jauer undMünsterberg behaupteten ihre Unab¬
hängigkeit. Mit Polens König, Kasimir HI-, verglich
sich Johann wegen Schlesien 1333 in den Vertragen zu
Trenczin und Wissehrad in Ungarn, und so war
Schlesien seitdem gänzlich von Polen getrennt.
In demselben Jahre 1335 den 24. November starb
Heinrich VI. von Breslau nach einer für sein Land wohl-
thätigen Regierung. Er hat die Neustadt mit der Altstadt
zu Breslau vereiniget 1327. — Kurz vor Heinrichs Tode
hatte Johanns Sohn, der nachmalige Kaiser Karl IV., noch
Münsterbergs Herzog, Bolko II., durch List bewogen, sein
Land an Böhmen abzutreten und es als böhmisches Lehn
anzuerkennen.
§ 24. Dieser Zeitraum, in welchem Schlesien unter
eigenen freien Herzogen stand, war für das Land sehrein¬
stußreich, weil in demselben durch Einwanderung und Her¬
beiziehung vieler Deutschen der Grund zur Einführung des
deutschen Rechts, deutscher Verfassung, Sprache und Sitte
gelegt wurde und somit auch in seinem ganzen inner»