Contents: Kleine Geschichte von Ostfriesland für die Schule und das Haus

Die Häuptlinge. 
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traten dabei anfangs doch sehr leise auf und gaben 
sich die Miene, als wenn ihre Bemühungen nur auf 
die Verthcidigung der friesischen Freiheit und auf die 
Behauptung der altangcstammten Volksrechte gerichtet 
waren. Denn obgleich durch das Aufhörcn der Up- 
stalsbomischen Landtage das Band gelöset war, wel¬ 
ches früherhin die sammtlichen friesischen Seelande an 
einander hielt, so hatte doch jede einzelne Gau ihre 
selbst gemachten Willkühren und ihre Staatsverfassung 
bcibehalten. Die Häuptlinge hüteten sich deshalb gar 
sehr, an den hergebrachten Rechten und Gewohnheiten 
irgend etwas zu andern, noch sich sonst eine despo¬ 
tisch-gesetzgebende Macht anzumaßcn. Vielmehr legten 
sie in allen Vertragen und Bündnissen, die sie ent¬ 
weder unter sich oder mit dem Volke, daß sich unter 
ihren Schutz begab, errichteten, das alte Herkommen 
zu Grunde und verpflichteten sich ausdrücklich zu dessen 
Aufrechthaltung. Es war daher nach den verschiede¬ 
nen Verhältnissen dieser und jener Häuptlinge zu dem 
Volk die Staatsverfassung hier mehr demokratisch, 
dort mehr aristokratisch. 
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Die Herrlichkeiten. 
Die Distrikte- in welchen die Häuptlinge regierten, 
wurden Herrlichkeiten genannt. Ganz Ostfriesland 
wurde nach und nach in solche Herrlichkeiten zersplit¬ 
tert, indem fast ein jedes Kirchspiel seinen eigenen 
Herrn hatte. Die Zahl sammtlichcr adclichen Bürge 
stieg bis auf sechszig. Diese, so wie die dazu gehö¬ 
rigen Gebiete — die Herrlichkeiten — waren freies 
Eigenthum der Häuptlinge, worüber sie in Kontrak¬ 
ten, Ehevertragen, Testamenten Je. uneingeschränkt 
nach eigner Willkühr verfügen konnten. War kein Te-
	        
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