Full text: Geschichte der Reformation

in dem achtzehnten nnb neunzehnten Jahrhundert» 287 
men des Landesherrn für das Kirchliche sorgen sollten, und 
wobei die Schullehrer an ihre Pfarrer, diese an ihre Superin¬ 
tendenten (Ephoren, Decane) und diese an die Consistorien 
gewiesen wurden, welche nun unter dem Fürsten und seinem 
Ministerium standen. Es wurden zugleich auch gewisse 
Rechtshändel dahin gewiesen, besonders die Streitigkeiten 
unter den Geistlichen selbst oder mit den Gemeinegliedern, 
indem man glaubte, daß bei Fehlern im Amte die geistlichen 
Rathe am geeignetesten waren, über die Beschaffenheit der 
Sache, über Unschuld oder Strafbarkeit des Beklagten zn 
urtheilen und hierin und auch wohl in Rechtsstreiten durch 
Belehrungen, Ermahnungen und Zurechtweisungen den Wei¬ 
terungen vorzubeugen, welche in dem so zarten Verhältniß 
des Religionslehrers und Seelsorgers leicht Mißverständ¬ 
nisse und Mißtrauen erzeugen und seine Amtsführung weni¬ 
ger wirksam machen können. So wurden auch die Ehesa¬ 
chen, da mau die Ehe vorher sogar als ein Sacrament be¬ 
trachtete, aber auch nach der Reformation diese für den 
sittlichen Zustand eines Volkes so wichtige Verbindung 
durch die kirchliche Weihe zugleich für bürgerlich gültig er¬ 
klärte, den Consistorien übergeben, wenn etwa Abweichungen 
von den bisherigen Gesetzen oder Streitigkeiten einträten; 
und es ist sehr zu billigen, daß besonders bei solchen, auch 
so oft und so leicht aus Uebereilungcn und nichtigen Ursachen 
entstehenden Zwisten auch die ernste und freundliche Stimme 
der Religion, wodurch der Bund eingesegnet wurde, sich 
versöhnend, ermahnend und warnend vor übereilten und 
Reuebringenden Schritten zurTrennung vernehmen lasse. In 
unfern Zeiten, in welchen man mit Recht auf Reformen ver¬ 
alteter Einrichtungen und anerkannter Mißbräuche dringt, 
aber auch dabei in Gefahr ist, einzurcißen, ehe man weiß, 
wie, was und wo man wieder aufbaut, nachher auch wohl 
gar zuweilen das Alte zurückwünscht, hat man diese Consisio- 
rialverfassung oft heftig getadelt, geändert und sie auf rein 
geistliche und kirchliche Angelegenheiten beschrankt, oder man 
arbeitet wenigstens daraus, oder auf ihre gänzliche Aufhe¬ 
bung hin und hofft das Heil der Kirche von Presbyterialein-
	        
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