Full text: Geschichte der Reformation

284 Blicke'auf den Zustand der protestantischen Kirche 
dingungcn einzudrangen verstände, und die verständigen Mit¬ 
glieder dürften da, wo iin Zeitlichen etwas erspart oder ge¬ 
wonnen werden könnte, leicht mit ihrem bessern Wissen und 
Willen überstimmt werden. Es scheint darum rathsam, daß 
die Conststorien im Namen des Landesherrn, oder wer diese 
Acmter besetzt, den für einen bestimmten Beruf tüchtigen 
Mann prüfen, den Gemeinen empfehlen, die Zustimmung 
oder gerechten Einwendungen derselben aber auch hören und 
gehörig würdigen, und dem Lehrer dann eine Stellung ge¬ 
wahren , daß er unabhängig fest und geschützt da stehet und 
wenn er auch ein strenger Sitten - und Strafpredigcr seyn 
muß, keine Fragen zu fürchten habe, wem er sein Amt ver¬ 
danke? daß aber auch die Gemeine wisse, wo und wie sie 
gegen den Pflichtvergessenen baldige Hülfe finde. 
Man hat in neuerer Zeit von Seiten vieler Religions¬ 
lehrer, die allerdings die Mangel im Kirchen - und Schulwe¬ 
sen, und die Hindernisse des Gedeihens eines religiösen Lebens 
am besten kennen müssen, die ferner nicht allein von ihrem 
Gewissen, sondern auch von den Regierungen ausgefordert 
werden, dem faden Geschwätz und den verkehrten Urtheilen 
über Fürsten und Obrigkeiten, den unruhigen, ja aufrühre¬ 
rischen Bewegungen der Zeit durch die Kraft der Religion 
entgegen zu arbeiten, auch den Wunsch nach einer Repräsen¬ 
tation der Kirche durch gewisse von ihr gewählte Abgeord¬ 
nete ausgesprochen. Die Regierungen haben jedoch die Er¬ 
füllung dieses Wunsches abgelehut, ja cr hat hie und da die 
arge Mißdeutung erfahren, als wolle der geistliche 
Stand eine Vertretung haben, und habe hierarchische Ab¬ 
sichten, die jetzt sehr lächerlich erscheinen würden. Es galt 
nur die Angelegenheiten der Kirche, und erst mittelbar den 
Stand, in so fern er freilich, wie Jeder auch Bedürfnisse, 
daher auch für sich Wünsche hat. Wohl darf man den mit 
angegebenen Grund hochachken, daß ja die ständischen Mit¬ 
glieder insgesammt auch Glieder der Kirche sind; und in 
Sachsen sind selbst die zwei ersten Geistlichen aus Dresden und 
Leipzig Mitglieder der ersten Kammer. Jndeß hört man doch 
auf manchen Landtagen neben den vielen hochachtungswerthcn
	        
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