Contents: Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht

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Kommandanten von Küstrin, mit ferner Besatzung, 
den Bürgern von Küstrin und Beerwalde und dem 
Adel sammt dessen Bauern, mit schwerem Geschütz 
die Aufrührer in Ordnung zu bringen: eine Anord¬ 
nung, die, ohne daß es zu Thatlichkeiten kam, die Ruhe 
wieder herstellte. Dagegen erlaubte er der Ritterju- 
gend seines Landes, um sie in Thatigkeit zu setzen 
und von der noch immer regen Sehnsucht nach dem 
Stegreifsleben in der Hcimath zu entwöhnen, sich im 
Freiheitskriege der Niederländer gegen Philipp II. von 
Spanien Waffenruhm zu erwerben. , Diese Maßregel 
zeigte sich bald höchst wohlchätig fuc' die Sitten des 
Adels. In der Verbindung mit gebildeten Ausländern, 
im Anschaun eines für des Vaterlandes Ehre und 
die Freiheit seines Glaubens kampfenden Volks er¬ 
weiterte sich in ihm der Sinn für Krieger - und Bür¬ 
gerehre, wie für die Wohlthaten eines gesetzlichen Zu¬ 
standes. Ueberall, wo es Kampf galt, erwarb sich 
der brandenburgische Krieger den spater vielfach be¬ 
währten Ruf der Bravheit und Ausdauer. — 
Seit das Geschlecht der Hohenzollern über Bran¬ 
denburg gebot, schien es eine stillschweigende Bedingung 
für den jedesmaligen Herrscher zu sein, das Landesgebiet 
um etwas zu vermehren. In diesem Sinne vereinigte 
Kurfürst Johann Georg die von der Familie Bie¬ 
berstein an Brandenburg verpfändeten Herrschaften 
Storkow und Becskow mit der Kurmark, und 
gnügte so dem Vorwurf unseres Herrscherhauses, dem 
wir es verdanken, daß in der Zeiten Fülle aus klei¬ 
nem Anfang das mächtige Ganze sich gebildet hat, 
dessen wir uns jetzt, als Vaterland erfreuen. Das 
ist es, was wñ voraus haben vor vielen andern Rei¬ 
chen Europa's, daß weder päpstliche oder kaiserliche 
Schenkung, noch die Empörung eines Vasallen gegen 
ein' altes Herrschergeschlecht, noch auch der Gesammt- 
ruf eines führerlosen Volkes uns Thron und Vater¬ 
land gegeben, sondern daß unseres Königshauses Stamm¬ 
vater mit wohlerworbenem Vermögen das Stammland 
erkauft und jeder seiner Nachfolger, wie Zeit und Ge¬ 
legenheit es gestattetes, durch Waffenrecht oder güt¬ 
lichen Vertrag den Kreis der Gränzen immer weiter 
gezogen hat bis dahin, wo Preußens König sich den 
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