51* Der päpstliche Bannfluch und das 
InLerdict. 
In den finstern Jahrhunderten des Mittelalters waren 
der päpstliche Bannfluch und die Interdikte ein Schrecken 
für ganz Europa. Wen ein solcher Fluch traf, der wurde 
wie ein Geachteter angesehen; Niemand wollte mehr Ge¬ 
meinschaft mit ihm haben, man deutete mit Fingern auf 
ihn, man floh seinen Umgang. Er durfte keine Kirche mehr 
besuchen, keiner gottesdienstlichen Feierlichkeit beiwohnen, kein 
Sakrament genießen; die Geistlichen verließen ihn, alle Le- 
hengütcr der Kirche gingen für ihn verloren. War es ein 
Kaiser, ein König, ein Fürst, so wurden damit seine Unter¬ 
tanen von dem Eide der Treue entbunden, sie waren ihm 
keinen Gehorsam mehr schuldig, und wenn er in Jahresfrist 
nicht wieder losgesprochcn wurde, so durften sie sich einen 
andern Regenten wählen oder erbitten. Erschütternd waren 
auch die Feierlichkeiten, mit welchen dergleichen Bannflüche 
gegen gekrönte Häupter ausgerufen wurden. Der Ort, wo 
es geschah, war die vornehmste Kirche. So lange die Ver¬ 
lesung der Ursachen dauerte, wodurch der, dem es galt, von 
der Gemeinschaft der Christen ausgeschlossen wurde, brann¬ 
ten eine große Menge Wachskerzen auf dem Altäre; sobald 
aber der Fluch ausgesprochen war, wurden alle Glocken ge¬ 
lautet, alle Kerzen ausgelöscht, auf die Erde geworfen, mit 
Füßen zertreten; das Licht schien sich für den Verbannten 
zu verfinstern, die Welt für ihn unterzugehen. 
Oesters erregten ganze Städte, ganze Länder durch ir¬ 
gend ein Vergehen das Mißfallen des heiligen Vaters. Dann 
wurden auch gegen sie die Bannstrahlen geschleudert und das 
Jnterdict losgedonnert. Von nun an durfte in einem 
solchen Lande, in einer solchen Stadt kein öffentlicher Got¬ 
tesdienst mehr gehalten, kein öffentliches Gebet gesprochen,
	        
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