Maria Theresia und Friedrich H. 515
chische Heer gleichfalls nicht siegreich, und im Belgrader Frieden
1739 mußte die Schutzwchr, welche Eugen gewonnen hatte, die
Festung Belgrad, zurückgegeben werden.
125. Maria Theresia, und Friedrich s, von Preußen.
Der Kaiser Karl VI. starb den 26. Oktober 1740. Seine
Tochter Maria Theresia ergriff, der pragmatischen Sanction
zufolge, in allen seinen Ländern die Regierung.
Sogleich nach des Kaisers Tode trat der Gesandte des Chur¬
fürsten von Baiern in Wien mit einer Erklärung seines Herrn
hervor: „er könne die junge Königin nicht als Erbin und Nach¬
folgerin ihres Vaters anerkennen, weil das Haus Baiern gerechte
Ansprüche an die östreichischen Erbländer habe." Diese Ansprüche
gründete der Zhurfürst auf seine Abstammung von der ältesten
Tochter Kaiser Ferdinands I., deren Nachkommen, nach dem
Aussterben des östreichischen Mannsstammes, jetzt eintreten mü߬
ten. Allem Rechte nach konnte dieses nur geschehen, wenn der
letzte Kaiser auch keine Tochter hinterlassen hätte; da eine solche
da war, mußte sie allen weiblichen Seitenverwandten Vorgehen.
Nun wollten zwar die bairischen Rechtsgelehrten noch aus man¬
chen andern Gründen die Ansprüche ihres Herrn rechtfertigen;
was den Churfürsten indeß wohl am meisten trieb, war das heim¬
liche Zureden Frankreichs, welches ihm seinen Beistand zur Zer-
stücklung des östreichischen Erbes versprach.
Ehe es jedoch auf dieser Seite bis zur Entscheidung durch die
Waffen kam, trat ein noch viel unerwarteterer Feind gegen
Maria Theresia auf. Der junge König Friedrich H- von
Preußen, der erst in diesem Jahre 1740 zur Regierung gekom¬
men war, rückte plötzlich mit einem Heere in Schlesien ein
und besetzte das Land. In der Erklärung, die er zugleich erließ,
setzte er seine Ansprüche auf die schlesischen Fürstentümer Iä-
gerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlan auseinander; sie schrieben
sich, auf das erstere Land, noch aus der Zeit des dreißigjährigen
Krieges her, da der Markgraf von Brandenburg-Jägerndorf durch
Kaffer Ferdinand II. wegen seiner Verbindung mit den aufrühre¬
rischen Böhmen in die Acht erklärt und sein Fürstenthum ihm ge¬
nommen war. Der König von Preußen behauptete, wenn die
Achtserklärnng gegen jenen Fürsten auch gerecht gewesen sey, so
hätte das Land dennoch, als ein Stammeslehen, den Seitenver¬
wandten nicht entrissen werden dürfen, die an dem Verbrechen
keinen Theil gehabt. Die Ansprüche auf die Fürstentümer Lieg¬
nitz, Brieg und Wohlau aber nahm Friedrich II. aus noch frü¬
herer Zeit her, nämlich aus einem Erbvertrage des Herzogs Frie¬
drich von Liegnitz mit Joachim H- von Brandenburg aus dem
Jabre 1507. — Was in des jungen Königs Seele arbeitete und
trieb , was ihm im ersten Jahre seiner Regierung die Waffen in
die Hand gab und ihn begierig die Gelegenheit ergreifen ließ,
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