Full text: Die deutsche Geschichte

608 VII. Zeitr. Vom westph. Fried, bis jetzt. 1648 — 182L 
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Reiches geführt werden. Für solche Opfer sollten die Fürsten 
die unumschränkten Herren ihrer Unterthanen seyn, ohne durch 
ein Bundesgericht, bei welchem die Unterthanen in Nothfällen 
Klage führen könnten, oder durch eine mildernde Verfassung, 
irgend gebunden zu seyn. In diesem Allen war der Bund klar 
und bestimmt, in allem Uebrigen dunkel und schwankend, damit 
des Protektors Wille Gejetz seyn könne. Es war kein Bund 
deutscher Stämme mit einander, sondern mit Frankreich, und 
nicht ein solcher, der gegenseitige Rechte und Pflichten gab, 
sondern die Pflicht war auf Seiten der Fürsten, die Rechte auf 
der des Beschützers. — Auch darin schnitt dieser Bund die Fäden, 
welche die Vorzeit noch mit der Gegenwart verbanden, durch, 
daß freie Stände des Reiches, die den Gliedern des rheinischen 
Bundes zugetheilt waren, mediatisirt, das heißt, ihrer landes¬ 
herrlichen Rechte entkleidet und solchen, mit welchen sie früher 
gleich waren, untergeordnet wurden. Die freie Stadt Frank¬ 
furt, welche der künftige Sitz der Bundesversammlung seyn 
sollte, ward dem Fürsten Primas zugetheilt, und verlor gleich¬ 
falls ihre Selbstständigkeit. 
Es bedarf des richtenden Wortes über diesen Bund nicht; 
das Schicksal hat ihn bald gerichtet, und die Nachwelt wird sein 
Andenken vielleicht aus unsrer Geschichte zu verwischen suchen. 
Der deutsche Kaiser, die entwürdigte Krone des alten Rei¬ 
ches von seinem Haupte ablegend, in dem 1006ten Jahre, nach, 
dem Karl der Große sie auf das seinige gesetzt hatte, erklärte 
sich zum erblichen Kaiser der östreichische n Monar. 
ch i e, den 6. August 1806. 
Welchen Schutz aber das deutsche Land, in Vergleich mit dem 
des östreichischen Hauses, von dem neuen Beschützer zu erwarten 
habe, davon zeugte die frische Tbat. Zu eben der Zeit, als der 
französische Gesandte Bacher zu Regensburg noch einmal er¬ 
klärte, daß Frankreich niemals seine Grenzen über den Rhein 
ausdehnen werde, wurde die Festung Wesel eigenmächtig von 
Frankreich in Besitz genommen und zu der 25sten Militairdivi- 
sion geschlagen. 
144. Preußens und Rußlands Krieg von 1806 
und 1807. 
Die Errichtung des rheinischen Bundes war sowohl feindlich 
gegen Preußen als gegen Oestreich gemeint; früher Bundesgenos¬ 
sen, so lange die Reichsverfassung gestanden, sahen beide sich nun 
in Solche verwandelt, welche bei jedem Zwiste mit Frankreich ihre 
Feinde seyn mußten. Napoleon batte den König Friedrich Wil¬ 
helm früher mit der Aussicht hingehalten, es könne sich unter 
seinem Schutze ein nordischer Bund, nach dem Muster des 
rheinischen, bilden, der das nördliche Deutschland umfassen solle;
	        
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