608 VII. Zeitr. Vom westph. Fried, bis jetzt. 1648 — 182L
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Reiches geführt werden. Für solche Opfer sollten die Fürsten
die unumschränkten Herren ihrer Unterthanen seyn, ohne durch
ein Bundesgericht, bei welchem die Unterthanen in Nothfällen
Klage führen könnten, oder durch eine mildernde Verfassung,
irgend gebunden zu seyn. In diesem Allen war der Bund klar
und bestimmt, in allem Uebrigen dunkel und schwankend, damit
des Protektors Wille Gejetz seyn könne. Es war kein Bund
deutscher Stämme mit einander, sondern mit Frankreich, und
nicht ein solcher, der gegenseitige Rechte und Pflichten gab,
sondern die Pflicht war auf Seiten der Fürsten, die Rechte auf
der des Beschützers. — Auch darin schnitt dieser Bund die Fäden,
welche die Vorzeit noch mit der Gegenwart verbanden, durch,
daß freie Stände des Reiches, die den Gliedern des rheinischen
Bundes zugetheilt waren, mediatisirt, das heißt, ihrer landes¬
herrlichen Rechte entkleidet und solchen, mit welchen sie früher
gleich waren, untergeordnet wurden. Die freie Stadt Frank¬
furt, welche der künftige Sitz der Bundesversammlung seyn
sollte, ward dem Fürsten Primas zugetheilt, und verlor gleich¬
falls ihre Selbstständigkeit.
Es bedarf des richtenden Wortes über diesen Bund nicht;
das Schicksal hat ihn bald gerichtet, und die Nachwelt wird sein
Andenken vielleicht aus unsrer Geschichte zu verwischen suchen.
Der deutsche Kaiser, die entwürdigte Krone des alten Rei¬
ches von seinem Haupte ablegend, in dem 1006ten Jahre, nach,
dem Karl der Große sie auf das seinige gesetzt hatte, erklärte
sich zum erblichen Kaiser der östreichische n Monar.
ch i e, den 6. August 1806.
Welchen Schutz aber das deutsche Land, in Vergleich mit dem
des östreichischen Hauses, von dem neuen Beschützer zu erwarten
habe, davon zeugte die frische Tbat. Zu eben der Zeit, als der
französische Gesandte Bacher zu Regensburg noch einmal er¬
klärte, daß Frankreich niemals seine Grenzen über den Rhein
ausdehnen werde, wurde die Festung Wesel eigenmächtig von
Frankreich in Besitz genommen und zu der 25sten Militairdivi-
sion geschlagen.
144. Preußens und Rußlands Krieg von 1806
und 1807.
Die Errichtung des rheinischen Bundes war sowohl feindlich
gegen Preußen als gegen Oestreich gemeint; früher Bundesgenos¬
sen, so lange die Reichsverfassung gestanden, sahen beide sich nun
in Solche verwandelt, welche bei jedem Zwiste mit Frankreich ihre
Feinde seyn mußten. Napoleon batte den König Friedrich Wil¬
helm früher mit der Aussicht hingehalten, es könne sich unter
seinem Schutze ein nordischer Bund, nach dem Muster des
rheinischen, bilden, der das nördliche Deutschland umfassen solle;