fullscreen: Die deutsche Geschichte

Deutschland in den Jahren 1816 bis 29. 627 
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dazu angehalten werden könnte, das blieb noch lange eine unent¬ 
schiedene Frage, bis endlich die dringenden Umstände der Zeit 
auch einen vorläufigen Beschluß des Bundes über eine Ere cu¬ 
tio ns-Ordnung unter dem 20. Sept. 1819 hervorbrachten. 
Die Bundesversammlung darf zur Vollziehung ihrer Beschlüsse 
die bewaffnete Macht des ganzen Bundes zu Hülfe nehmen; sie 
bat sowohl die Zahl der zu stellenden Truppen, als die zu deren 
Stellung verpflichteten Bundesstaaten zu bestimmen; und der 
Rückmarsch der Truppen geschieht erst nach erfolgter und gehö¬ 
rig versicherter Vollziehung der Bundesbeschlüsse. 
Dieses sind die bis jetzt zu Stande gekommenen organischen 
Gesetze des Bundes in Rücksicht auf seine auswärtigen, kriegeri¬ 
schen und innern Verhältnisse. 
149. Deutschland in den Jahren 1816 bis 29. 
Was die übrigen Hauptzwecke der Bundesakte betrifft, so hat 
die Entwicklung der 14 Jahre seit ihrem Bestehen manches all- 
mälig in den einzelnen Staaten in's Leben gerufen, was gleich 
Anfangs mit großer Ungeduld von der raschen Wirksamkeit der 
Bundesversammlung erwartet wurde. 
1) Vorzüglich brachte der 13te Artikel, daß in allen Bundes, 
staaten eine landständische Verfassung stattfinden solle, eine große 
Bewegung in den Gemüthern hervor. Viele erwarteten von sei¬ 
ner raschen Ausführung eine ganz neue Ordnung der Dinge und 
ein plötzliches Abschaffeu aller bisherigen Mängel und Gebrechen; 
sie bedachten nicht, daß die Theilnahme des Volkes an den öffent¬ 
lichen Angelegenheiten erst durch Erfahrung gebildet, durch Hebung 
in das rechte Geleise gebracht werden müsse, ehe die Frucht sicht¬ 
bar werden könne; und ferner nicht, welch ein Unterschied sey 
zwischen großen und reichen Staaten, wie England und Frank¬ 
reich, mit Hauptstädten, die allein einen kleinen Staat bilden, 
und zwischen kleineren bürgerlichen Gemeinschaften von ein paar 
Millionen, oder gar nur Tausenden. — Gleichwohl haben die 
meisten deutschen Regierungen das Wort der Bundesakte gelöst 
und ihre Länder haben, wenn auch nicht in dem übertriebenen 
Maaße der ersten Erwartungen, doch in erfreulicher Weise, die 
glücklichen Folgen davon zu erndten angefangen. 
f Der König von Preußen gab zuerst unter den deutschen 
Fürsten, im Mai 1815, noch ehe die Bundesakte die Verbind¬ 
lichkeit ausgesprochen hatte, seinem Volke die Zusage einer stän¬ 
dischen Verfassung. Die Ausführung indeß war in dem, aus so 
verschiedenartigen Theilen zusammengesetzten, Staate sehr schwie¬ 
rig , und die nöthigen Vorarbeiten haben die Zeit bis zum Jahre 
1823 weggenommen. Der König hatte durch eine besondere Kom¬ 
mission, unter dem Vorsitze des Kronprinzen, und nach Anhörung 
kundiger Männer aus allen Provinzen des Staates, die Verfas¬ 
sung der Provinzialstände ausarbeiten lassen, und gab der- 
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