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Len Waffen in der Hand Recht suchte, in die Reichsacht verfallen sollte. Dieser
Landfriede war manchem fehdelustigen Burgherrn ein großes Aergerniß, aber
sie mußten sich fügen, denn in diesem Punkte waren Kaiser, Herren und Städte
mit einander einig. Um die Streitigkeiten der Stände an einen unparteiischen Rich-
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terstuhl weisen zu können, wurde das Reichskammergericht eingesetzt, das auS
einem Kammerrichter, der ein Fürst oder Graf sein mußte, und 16 Beisitzern
bestand. Anfangs wurde es in Frankfurt abgehalten, dann nach Speyer und
1693 nach Wetzlar verlegt, wo es auch bis zum Sturze des deutschen
Reiches blieb.
Mar bewirkte auch die Eintheilung Dcu.schlands in Kreise, welche unter
seinem Enkel, Karl V. durch den Beitritt von Flandern und Brabant mehr
vervollständigt wurde, denn ganz durchgeführt wurde sie niemals. Diese Kreise
waren: der bakerische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrheinische, west-
phälische, niedersächsische, obersächsische, österreichische und burgundische. Jeder
Kreis hatte einen Hauptmann und unterhielt eine bewaffnete Macht zum Dienst
der öffentlichen Sicherheit. Das war wenigstens ein kleiner Ersatz für die längst
verlorne Einheit des Reiches, wie sie unter den großen Kaisern bestanden hatte.
Dreizehntes Kapitel.
Rückblick.
Noch nie, so lange die Welt steht, hat die geistige, politische und Physische
Lebensweise der europäischen Menschheit, ja des ganzen Menschengeschlechtes
eine solche Umänderung erfahren, wie das Ende dieses Zeitalters brachte oder
vorbereitete. Bis jetzt hatten die Europäer kaum den Saum von Asien yiw
Afrika berührt, jetzt segelten sie bis an das ^nde der beiden Erdtheile, entdeckten
einen neuen, unzählige Inseln, neue Völker; ine Europäer wurden die Vermitt¬
ler des Verkehrs unter dem ganzen Menschengeschlechte. Für die Völker Asiens,
Afrikas und Amerikas beginnt eine neue Zeit, wie für die Europäer, welche ihr
rastloser Geist in unbekannte Fernen getrieben hatte.