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räubern Vorschub geleistet hatte, iu eine römische Provinz verwandeln,
Cicero ward, weil er bei Unterdrückung der Katilinarischen Ver¬
schwörung Bürger ohne gerichtliches Urteil getötet, ins Exil geschickt
(er begab sich zuerst nach Thessaloni'ce in Mazedonien, später nach
Dyrrha'chinm in Jllyrien). Als Klodins anfing, die drei Macht¬
haber (Triumvirn) selbst anzugreifen, gab Pompejus, der seine
Macht auch durch bett in Gallien glücklich kämpfenden Cäsar ge¬
fährdet sah, seine Zustimmung zu ber vou dem Tribuueu T. A'u niu s
Milo verlangten Zurückbernfnng Cieero's (57). Nachdem in
Rom neue Ruhestörungen vorgekommen waren, traten die Triumvirn
im Jahre 56 in Lnka zusammen, um ihren Bund zu erneuern und
zu befestigen. In Folge der getroffenen Verabredung erlangten
Po mp ejus und Krasfus für das Jahr 55 das Konsulat, Cäsar
durfte die Verwaltung Galliens und bie vier auf eigene Hanb ge¬
worbenen Legionen beibehalten. Dazu kam noch, daß ein Gesetz,
welches im Jahre 55 burch den Tribunen G. Trebo'nins in Vor¬
schlag gebracht und vom Senat genehmigt wurde, dem Po mp ejus
beide Spanien, dem Krassns Syrien und dem Cäsar die Statt¬
halterschaft in Gallien auf fünf Jahre zusicherte.
Nachdem Po mp ejus und Krassns im Jahre 55 das Kon¬
sulat geführt hatten, blieb ersterer gegen alles Recht und Herkommen
in Rom und ließ seine Provinz (beide Spanien) durch Legaten
verwalten, letzterer begab sich in s eine Provinz Syrien. Pom pejus
ward vom Senate, den die (im Jahre 52 erfolgte) Ermordttng des
Klodius durch das Gefolge des Milo mit Angst erfüllte, im Jahre
52 unter dem Titel „Konsul ohne Kollegen" mit diktatorischer
Gewalt bekleidet, Krassus unternahm im Jahre 53 einen Zug
gegen die Part her (deren König Mithridates den von Nom
beschützten König Artava'sdes von Armenien bekriegt hatte),
wurde bei Karr hä (Karrä, C har an in Mesopotamien) geschlagen
und kurz darauf bei einer Zusammenkunft mit dem parthischen Heer¬
führer Sure'na getötet (53).
Cäsar im transalpinischen Gallien, in Germanien und Britannien,
58—51.
Als Cäsar im Jahre 58 die Verwaltung der römischen Provinz
Narbo antrat (S. 144), welche den südöstlichen Teil des trans¬
alpinischen Galliens bildete, waren die Bewohner des übrigen trans¬
alpinischen Galliens *) noch unabhängig, aber bereits in eine Menge
locker verbundene Genossenschaften geschieden. Die wichtigsten dieser
*) Diese im S. von der Provinz Narbo und den Pyrenäen, int W. und N.
vom Meere, im Osten vom Rhein begrenzte Länderstrecke faßte drei Hauptvölker
in sich: 1) die Aquita'ner, welche dem iberischen Volksstamme angehörten und
in dem nach ihnen benannten Aquitania von den Pyrenäen bis zur Garu'mna
(j. Garonne, spr. Garo'n) wohnten; 2) die Kelten in Ke'ltika von der Garumna
bis zur Se'quana (j. Seine, spr. ßän) und Ma'trona (j. Marne, spr. Marn);
3) die Belgen (Germanen oder Kelten?) in Be'lgika, nordöstlich von den beiden
genannten Flüssen bis an den Niederrhein.