Siebe rà Zeitraum.
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dinand von Aragonien und Sicilien täuschte Lud¬
wig 12 durch ein trügerisches Bündnis;, und setzte sich in
den Besitz von Neapel, das, in Verbindung mit Sicilien,
zweihundert Jahre hindurch bei Spanien blieb. Später bil¬
dete der Papst gegen Ludwig 12 die heilige Ligue (1510),
in welchem Kampfe die Schweizer den Herzog Maximilian
Sforza in Mailand einsetztcn.
Auf Ludwig 12 folgte (1515 — 1547) der nächste Prinz
vom Geblüte, der Graf v o n A n g o u l e m e, Franzi *),
Er brachte, nach der großen zweitägigen Schlacht bei Ma-
rignano (13. und 14. Sept. 1515) gegen die Schweizer,
Mailand wieder an Frankreich; seine persönliche Eifersucht
aber gegen den König Karl von Spanien, der (1519) zum
teutschcn Kaiser gewählt ward, bewirkte vier Kriege zwi¬
tschert beiden, in welchen Mailand für Frankreich verloren
ging, Franz aber in dem ersten Kriege (24. Fobr. 1525)
bei Pa via selbst gefangen, und erst 1526 nach dem Frieden
von Madrid befreit ward.
Obgleich Heinrich 2 (1547—1559) an geistiger Kraft
weit hinter seinem Vater stand; so war er doch glücklicher,
nls dieser, im Kampfe gegen Karl 5. Es gelang ihm, wah¬
rend sein Bundesgenosse, der Churfürst Moritz von Sachsen,
den Kaiser in Tyrol bedrängte, die drei lothringischen Bis-
îhümer, Metz, Verdun und Tout, (1552) zu gewinnen.
Nach seinem Tode erschöpften innere Partheien und Rc-
ligionskampfe die Kraft des französischen Reichs unter schwa¬
chen und schnell auf einander folgenden Regenten. Heinrichs 2
Sohn, Franz 2, regierte nur ein Fahr (1559 — 1560). Wah¬
rend der Minderjährigkeit seines Bruders, Karls 9, ver¬
waltete dessen Mutter, Katharina von Medici, das Reich,
und obgleich der mehrmals erneuerte Kampf zwischen den
Katholiken und Hugenotten durch den Religions-
friedcn (8. Aug. 1570) beendigt schien, in welchem den
Hugenotten freie RcligionSübung und der Zutritt zu allen
öffentlichen StaatSwürdcn bewill gt ward; so zerstörten doch
*) Aug. Lebr. Herrm ann, Franz der erste, König von Frankreich.
Ein Sittengemalde aus dem rssen Jahrhunderte. Leipz. ài. 8.