Full text: Hilfsbuch für den Unterricht in der Geschichte

14. Der dreißigjährige Krieg. 179 
Besitz. Die Unterpfalz wurde dem Sohne des unterdes verstorbenen 
Winterkönigs zurückgegeben; auch wurde für denselben eine neue Kur¬ 
würde, die achte, geschaffen. Bayern behielt die Oberpfalz, Sachsen 
die Lausitz. — Die Schweiz und die Niederlande, die sich bereits seit 
Jahrhunderten dem Reiche entfremdet hatten, wurden als unabhängige 
Republiken anerkannt. 
b) Veränderungen in der Reichsverfassung. Die Reichsstände er¬ 
hielten die Souveränität (Landeshoheit). Sie durften unter sich und mit 
auswärtigen Mächten Verträge schließen, nur nicht gegen Kaiser und 
Reich. Der Kaiser war bei allen wichtigen Reichsangelegenheiten an die 
Zustimmung des aus Vertretern der Reichsstände zusammengesetzten 
Reichstages gebunden, der bald in Regensburg ständig werden sollte. Das 
Reich war somit nur noch ein Staatenbund unter der Vorstandschaft 
des Kaisers. 
c) Veränderungen in Religionssachen. Der Augsburger Religious- 
sriede wurde bestätigt. Den Bemühungen des Kurfürsten von Branden¬ 
burg gelang es, die Gleichberechtigung der Reformierten mit den beiden 
andern Konfessionen durchzusetzen. Das Recht der Reichsstände, die 
Konfession in ihrem Gebiete zn bestimmen, wurde eingeschränkt, indem 
an jedem Orte, wo die Anhänger eines Bekenntnisses am 1. Januar 1624 
<Normaltag) freie Religionsübung genossen hatten, dieselben diese für alle 
Zukunft behielten. Auch für den Besitz der geistlichen Güter ward der 
Normaltag maßgebend. Jeder der drei Konfessionen blieben für alle 
Leiten die Güter, die sie an jenem Tage inne gehabt hatte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.