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Achter Zeitraum^
er habe keine Bemerkungen darüber zu machen. ES wurden
darauf Register zur Unterschrift der Annahme- eröffnet, und,
nach der Mehrheit der bejahenden Stimmen, diese Verfas¬
sung vom Kaiser am 9. Jan. 1824 als Grundgesetz Bra¬
siliens ausgesprochen, auf welche am 25. März der Kaiser
und die Kaiserin den Eid leisteten. — Die darüber zwischen
Brasilien und Portugal cingetretencn Mißverständnisse besei¬
tigte ein Vertrag (29. Aug. 1825) zwischen beiden Reichen,
welchen der brittische Gesandte Charles Stuart vermit¬
telte. Zn demselben erkannte Portugal die Unabhängigkeit
Brasiliens als eines selbstständigen Kaiserthums
an; doch führte Johann 6 für seine Person den kaiser¬
lichen Titel bis zu seinem Tode (10. März 1826). Kurz
vor demselben (6. März) hatte Johann 6 seine Tochter, die
Prinzessin Zsabclla, zur Regcntin von Portugal ernannt.
Dies bestätigte (29. Apr. 1826) ihr Bruder, der Kaiser Don
Pedro von Brasilien; doch bestimmte er den portugiesischen
Thron seiner noch minderjährigen Tochter Maria da Glo¬
ria, welche sich mit seinem Bruder, dem Znfanten Don
Miguel, vermahlen sollte. Schon vorher, am 19. Apr.
1826, Unterzeichnete der Kaiser von Brasilien die neue Ver¬
fassung Portugals. Ob nun gleich der Znfant Don
Miguel zu Wien (4. Oct. 1826) den Eid auf die von
seinem Bruder gegebene Verfassung leistete und den Vcr-
lobungsact mit seiner Nichte (29. Oct.) Unterzeichnete; so
brach er doch — nach seiner Ankunft in Portugal (22. Febr.
1828), wo er die Regentschaft, nach dem Decret seines
Bruders vom 3. Jul. 1827, in Angemessenheit zur Verfas¬
sung übernehmen sollte — den geleisteten Eid, lósete (14.
März) die beiden Kammern der Cortes Portugals auf, und
berief die angeblich alten Cortes des Königreiches zusammen,
welche ihn zum Könige von Portugal und Algar-
bken (25. Zun.) ernannten. Darauf nahm (30. Zun.)
Don Miguel die königliche Würde an, bezcichnere aber den
Anfang seiner Regierung, unter dem Einflüsse seiner Mutter,
mit der blutigsten Vernichtung dc§ constitutioncllen Systems,
mit Verhaftungen, Hinrichtungen und Consiscationen. —
Die Gesandten des Auslandes verließen darauf Lissabon,