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darauf (Mai 1526) in Torgau ratisicirt ward und deshalb das Gotha-
Torgauische Bündniß heißt. In demselben ist gesagt: „Weil die
Fürsten merkten, daß ihre Feinde Bündnisse machten, und groß Geld
daran steckten, um die alten Mißbrauche in der Kirche zu erhalten, die aber,
so das Wort Gottes in ihren Landen zu predigen gestatteten, mit Krieg zu
überziehen, so verbinden sie sich, Niemandem zum Verdrusse noch zuwider,
nur ihre Unterthanen gegen ungerechten Krieg zu schützen und
einander beizustehen, im Falle sie der Religion und deren
anhängigen Sachen halber angegriffen werden sollten. „Der
Bund verstärkte sich bald, denn auf einem Convente zu Magdeburg
(Juni 1526) traten zu ihm: die Herzoge von Braunschweig-Lüneburg Phi-
lipp, Otto, Ernst und Franz, Herzog Heinrich von Meklenburg,
Fürst Wolfgang von Anhalt, die Grafen Gebhard und Albrecht von
Mansfeld, die Stadt Magdeburg und späterhin, — mittelst eines Se¬
paratvertrages mit dem Kurfürsten Johann (September 1526) — der Her¬
zog Albrecht von Preußen.
Als jetzt der nach Spei er ausgeschriebene Reichstag in das Leben
trat, hatten sich aber die politischen Verhältnisse zwischen dem Kaiser und
dem Papste wesentlich geändert, denn dieser hatte den König Franz von
dem Eide losgesprochen, durch den Letzter an die Erfüllung des Madrider
Friedens gebunden war, hatte sich mit Franz gegen Karl durch die Ligue
von Cognac verbunden und Karl war wieder in auswärtige Zerwürfnisse
verwickelt worden. Dazu kam, daß Karl einen Einbruch der Türken in Deutsch¬
land und hier selbst wieder eine nachdrückliche Gegenwehr von den Gotha-
Torgauer Verbündeten zu fürchten hatte. Diese Umstände nöthigten ihn,
mit möglichster Schonung gegen die Evangelischen zu verfahren, den Papst
aber ärgerte er durch die nachdrückliche Forderung, ein allgemeines Concil
zu veranstalten, denn er wußte, daß er ihn dadurch beleidigte, ja selbst in
Gefahr brächte. Alle diese Verhältnisse begriffen die Gotha-Torgauer Ver¬
bündeten recht gut, benutzten sie und traten auf dem Reichstage (25. Juni
1526), den Regensburger Verbündeten gegenüber, sogleich als Partei auf;
als solche erschienen sie hier zuerst. Deutlich ließen sie es den Gegnern
fühlen, daß sie zu kühnem Widerstande entschlossen seien und die Verwicke¬
lungen, in welche der Kaiser gerathen war, machten dessen Commissaire ge»
fälliger. So kam nun ein für die evangelische Sache über alle Erwartung
günstiger Abschied des Reichstages zu Stande (Aug. 1526), welcher der
neuen Kirche sogar das Recht gab, sich gesetzlich weiter zu entwickeln. Denn
außerdem, daß man bestimmte, den Kaiser durch eine Gesandtschaft um die
Veranstaltung eines General- oder Nationalconcils zu ersuchen, war man
dahin übereingekommen: „Mittlerzeit des Concilii oder aber Nationalversamm¬
lung nichts destoweniger mit den Unterthanen, ein jeglicher in Sachen, so
das Edict durch Kays. Maj. aus dem Reichstage zu Worms gehalten, aus¬
gangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und