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Vierzehntes Kapitel.
nicht mit Gelagen und geistlosem Spiel, sondern durch ernste Be¬
schäftigung mit den Künsten und Wissenschaften ausfüllen müsse.
Jedoch wirkt sein familienloses Einsiedlerleben und das
sittenlose Gebahren der von ihm bevorzugten Franzosen
schädigend.
C. Urteil des genialen Staatsmannes Graf von Mirabeau
über die friedericianische Monarchie.1)
(De la monarchie prussienne sous Fr6d6ric le Grand, 1788.)
„Die preufsische Monarchie verdient an sich die Teilnahme
jedes denkenden Menschen; sie ist ein schönes und grofses Kunst¬
werk, an welchem geniale Künstler Jahrhunderte gearbeitet haben;
sie hat treffliche Einrichtungen, der Geist der Ordnung und Regel-
mäfsigkeit ist ihr innewohnend, Denkfreiheit und religiöse Duldung
sind vorherrschend, bürgerliche Freiheit ist hier beinahe so weit
gewährt, als es in einem der unumschränkten Herrschaft eines
Einzigen unterworfenen Lande möglich ist, in welchem die Über¬
reste der Barbarei noch einen grofsen Teil des Bauernstandes zur
Knechtschaft (Leibeigenschaft und Hörigkeit) verurteilen; sie be¬
sitzt ein Militärsystem, welches nur weniger Veränderungen bedarf,
um ein vollkommenes zu sein, sie hat endlich dem gesamten Europa
das Beispiel einer Gesetzgebung aufgestellt, dem noch keine andere
sich nähert.“ Soll der Staat aber seine Stellung behaupten, so
sind mehrere Reformen notwendig.
D. Nachahmer.
Friedrich ward „nicht nur das gültige Muster eines neuen
Königtums“, „sondern zugleich der populäre Mafsstab königlichen
Wertes und Verdienstes“.
In vielen Ländern Europas ahmten ihm die Fürsten nach, zu¬
weilen recht unglücklich, meist zum Nutzen ihrer Unterthanen.
So in Baden Karl Friedrich, in Anhalt-Dessau Leopold II. Friedrich
Franz, in Sachsen Friedrich August der Gerechte, Karl August von
Sachsen-Weimar, in Würzburg-Bamberg Franz Ludwig v. Erthal,
in Mainz Emmerich Joseph, in Trier Clemens Wenzel, ferner Max
Franz, Josephs II Bruder, als Erzbischof von Köln. Dazu kommen
vor allem Maria Theresia und Kaiser Joseph II. Dagegen herrschte
grauenhafter Despotismus in der Pfalz, in Ansbach-Bayreuth,
Württemberg und Hessen-Kassel.
1) Zurbonsen, Quellenbuch der brandenburgisch-preufsischen Ge¬
schichte. S. 242, 243.