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im Breisgau an Frankreich abtreten, wogegen dieses dem Besatzungs¬
rechte von Philipps bürg entsagte.
7) Auch der Kurfürst von Brandenburg, vonr Kaiser und
Reich verlassen, wurde nun von Ludwig zum Frieden mit
Schweden zu St. Germain en Laye (1679) genöthigt. Er
mußte die von ihni eroberten deutschen Besitzungen der Schweden
größtenteils diesen zurückgeben gegen eine von Frankreich bezahlte
Kriegskostenentschädigung.
§. 73.
Ludwig's XIV. Reunionen.
1) Durch Gewalt und Schlauheit hatte Ludwig XIV. bisher
über alle seine Gegner obgesiegt, und seinen Willen Europa gegen¬
über durchgesetzt. Das ungetrübte Glück und die Schmeicheleien
der Höflinge, Redner und Dichter, die den Gebieter verherrlichten,
hatten den Ehrgeiz des Mannes, dem keine tiefere sittliche Richtung
und edlere Bildung des Geistes müßigend zur Seite standen,
vollends in Frevelmuth verkehrt. Der absolute König, der dem
eigenen Volke nach seinem vermessenen Worte: „Der Staat
bin ich" — seinen Willen zum allein maßgebenden Gesetze auf¬
gedrungen hatte, mochte nach Außen Alles für erlaubt halten,
dessen Gelingen die Schwäche der Gegner voraussehen ließ. Solche
frevelnde Selbsterhebung über alles Recht verleitete den französischen
Herrscher zu einer Reihe unerhörter Gewaltschritte.
2) So hatte Ludwig einen deutschen Reichsfürsten, den
Herzog (Karl V.) von Lothringen, unter nichtigen Vorwänden aus
dem Lande vertrieben; im nymweger Frieden machte er dann
für dessen Wiederherstellung so übertriebene Forderungen, daß dieser
deutsche Fürst ganz von Frankreich abhängig geworden wäre. Der
Herzog zog daher vor, lieber außer Land zu bleiben. Noch schlim¬
mer erging es dem Reiche selbst.
3) Frankreich hatte im westfälischen Frieden die Hoheit
(supremum dominium) über die östreichisch en Besitzungen im
Elsaß und Sundgau mit „allen ihren Dependenzen"
erhalten. Auf diese dehnbare diplomatische Formel, welche jeder
willkürlichen Deutung beliebigen Spielraum bot, baute nun der
französische König nach denr Vorschlag eines seiner juristischen Räche
einen Plan, weitere Gebiete ohne Kampf in Besitz zu nehmen.
Er errichtete im Jahre 1680 im Vertrauen auf die in den vorigen
Kriegen genugsam erkannte Schwäche des deutschen Reichs sogen.
Reunionskammern (zu Metz, Breisach, Besanyon, Tournay), welche
untersuchen sollten, was von Alters her an Lehen und Rechten,
an Land und Leuten, zu den seit dem westfälischen Frieden an
Frankreich abgetretenen Landschaften — das Elsaß, die drei loth-