Full text: Geschichte des deutschen Volkes und Landes (Cursus 3, Abth. 2)

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im Breisgau an Frankreich abtreten, wogegen dieses dem Besatzungs¬ 
rechte von Philipps bürg entsagte. 
7) Auch der Kurfürst von Brandenburg, vonr Kaiser und 
Reich verlassen, wurde nun von Ludwig zum Frieden mit 
Schweden zu St. Germain en Laye (1679) genöthigt. Er 
mußte die von ihni eroberten deutschen Besitzungen der Schweden 
größtenteils diesen zurückgeben gegen eine von Frankreich bezahlte 
Kriegskostenentschädigung. 
§. 73. 
Ludwig's XIV. Reunionen. 
1) Durch Gewalt und Schlauheit hatte Ludwig XIV. bisher 
über alle seine Gegner obgesiegt, und seinen Willen Europa gegen¬ 
über durchgesetzt. Das ungetrübte Glück und die Schmeicheleien 
der Höflinge, Redner und Dichter, die den Gebieter verherrlichten, 
hatten den Ehrgeiz des Mannes, dem keine tiefere sittliche Richtung 
und edlere Bildung des Geistes müßigend zur Seite standen, 
vollends in Frevelmuth verkehrt. Der absolute König, der dem 
eigenen Volke nach seinem vermessenen Worte: „Der Staat 
bin ich" — seinen Willen zum allein maßgebenden Gesetze auf¬ 
gedrungen hatte, mochte nach Außen Alles für erlaubt halten, 
dessen Gelingen die Schwäche der Gegner voraussehen ließ. Solche 
frevelnde Selbsterhebung über alles Recht verleitete den französischen 
Herrscher zu einer Reihe unerhörter Gewaltschritte. 
2) So hatte Ludwig einen deutschen Reichsfürsten, den 
Herzog (Karl V.) von Lothringen, unter nichtigen Vorwänden aus 
dem Lande vertrieben; im nymweger Frieden machte er dann 
für dessen Wiederherstellung so übertriebene Forderungen, daß dieser 
deutsche Fürst ganz von Frankreich abhängig geworden wäre. Der 
Herzog zog daher vor, lieber außer Land zu bleiben. Noch schlim¬ 
mer erging es dem Reiche selbst. 
3) Frankreich hatte im westfälischen Frieden die Hoheit 
(supremum dominium) über die östreichisch en Besitzungen im 
Elsaß und Sundgau mit „allen ihren Dependenzen" 
erhalten. Auf diese dehnbare diplomatische Formel, welche jeder 
willkürlichen Deutung beliebigen Spielraum bot, baute nun der 
französische König nach denr Vorschlag eines seiner juristischen Räche 
einen Plan, weitere Gebiete ohne Kampf in Besitz zu nehmen. 
Er errichtete im Jahre 1680 im Vertrauen auf die in den vorigen 
Kriegen genugsam erkannte Schwäche des deutschen Reichs sogen. 
Reunionskammern (zu Metz, Breisach, Besanyon, Tournay), welche 
untersuchen sollten, was von Alters her an Lehen und Rechten, 
an Land und Leuten, zu den seit dem westfälischen Frieden an 
Frankreich abgetretenen Landschaften — das Elsaß, die drei loth-
	        
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