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in diesem Frieden als eine von Deutschland unabhängige Re¬ 
publik anerkannt. 
96. Sitten jener Zeit. 
Es ist nicht möglich, hier eine umständliche Schilderung des 
traurigen Zustandes des deutschen Reiches nach dem dreißigjäh¬ 
rigen Kriege zu geben. Viele Städte und Dörfer waren nicht 
nur abgebrannt und ausgeplündert, sondern von manchen war 
jede Spur ganz verschwunden. Es gab Gegenden, wo meilen¬ 
weit kein Haus, kein Mensch zu sehen war. Von vielen Fa¬ 
milien waren alle Glieder ausgestorben; der Vermögenszustand 
war bei den Meisten ganz zerrüttet, und — was das Schlimmste 
war — die Sittlichkeit war äußerst verdorben worden. Aber 
sobald nur Friede war, ging Jeder schnell daran, seine zerstör¬ 
ten Wohnungen wieder zu bauen, seine wüsten Aecker anzu¬ 
pflanzen, und bald gewannen Alle die Ueberzeugung, daß wah¬ 
res Glück doch nur bei stiller Religiosität bestehen könne. 
Oft hört man die gute alte Zeit rühmen, und über unsre 
so verdorbene Zeit klagen. Daran thut man Unrecht, und mit 
rührender Freude lernt man aus der Geschichte, daß die Mensch¬ 
heit mehr im Fortschreiten begriffen ist. Auch der Luxus war 
in früheren Zeiten oft noch ärger, als in den unsrigen, nur 
daß er jetzt mit besserem Geschmacke verbunden ist. Einige 
Beispiele werden dies beweisen. 
In einer Kirchenordnung von Regensburg aus dem Jahre 
1485 heißt es: „Die Mannspersonen sollen nicht längere Spitzen 
an den Schuhen tragen als zwei Fingersglieder lang." Dann 
kommen auch die ausgeschnittenen Koller und Halstücher der 
Frauen vor, die sie in kurzer Zeit „ganz über alle Maßen auf¬ 
gebracht hätten," und wird ihnen das Ausschneiden vorn bis 
zwei Quersinger über dem Halsgrüblein, und hinten vom Hals- 
knöchlein vier Zoll herab untersagt. Töchter, so lange sie nicht 
verheirathet sind, dürfen gar keine Ringe tragen. Keine sollte 
über acht Röcke haben, gute und böse, und zu ihren geflügelten 
Röcken dürften nur drei Paar Aermel von Sammt, Damascat 
oder anderer Seide gehören. Ein Perlenrock, oder sammtne und 
gestickte Mäntel oder Koller mußten versteuert werden, und doch 
durfte Keine sie auf dem Gebiete der Stadt tragen.
	        
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