Full text: Die Geschichte der Deutschen

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mifc&cn Juristen einen vollständigen Sieg über 
den Adel, indem sie, belehre durch die Erfah¬ 
rung, daß ihr Einfluß und die Rechtspflege so¬ 
lange überall gehemmt sein würden, als nicht 
das Faustrechr und die Fehden aufhörten, die 
Fürsten und den Kaiser zur Aufrichtung des 
ewigen Landfriedens bestimmten. Nach¬ 
dem die Sache schon oft vergeblich in Anregung ge¬ 
bracht worden war, kam derselbe endlich auf 
dem Reichstag zu Worms (im I. 1495) 
zu Staude. Die Fehden wurden bei Strafe 
der Retchsacht verboten, zur Handhabung des 
Landfriedens ein Kamme rgericht angeorduet 
und eine Kammergerichtsordnung publi- 
crrr, und damit die Beiträge zu der Unterhal¬ 
tung des Kammergerichtes urch zu den Zügen 
gegen die Türken, Franzosen und ändere Reichs¬ 
feinde schneller und sicherer zur Hand seien, ei¬ 
ne königliche Satzung wegen des ge¬ 
meinen Pfennigs bekannt gemacht, nach wel¬ 
cher jeder dem römischen Reiche mittelbar oder 
unmittelbar Angehörige von 560 Gulden seines 
Vermögens einen halben, von 1060 einen gan¬ 
zen, von mehr denn 1060 nach Belieben über 
einen; Fürsten, Prälaten, Grafen, Herren und 
Gemeinheiten nach Gurbefrnden mehr als an¬ 
dere, und jeder Jude einen Gulden vier Jahre 
lang beisteuern sollten. Auch ward das Reich 
erst in sechs, und spater (im 1.1512) in zwölf 
Kreise eingerheilt. Das neue Werk bedurfte frei¬ 
lich nach mancher nähern Bestimmung und noch 
lange Zeit der Ausbesserung. 
Noch bedeutender cinwirkend auf die Ver¬ 
hältnisse des Staates und Mitursache der oben 
erwähnten^ Veränderung der Reichsverfassung 
war die gänzliche Umkehrung, welche in diesen 
Lagen die Krtegsverfass ung bereits in Eu¬
	        
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