Full text: Die Geschichte der Deutschen

407 
die Ewigkeit, in die er endlich am Listen Sep¬ 
tember des Jahres 1558 hinübertrat. 
Zu sehr"war Kart durch die äußern Ange¬ 
legenheiten seines unermeßlichen Reiches und die 
große Bewegung im Leben des teutschen Volkes 
beschäftigt gewesen, als daß er sich die Fortbil¬ 
dung der Institutionen des letztem zur Sorge 
hätte machen können; ohnehin hatte während 
seiner Regierung der Geist des Volkes selbst die¬ 
se Arbeit übernommen. Doch muß sein Ver¬ 
dienst um die peinliche Gerichtspflege 
erwähnt werden. Besonders in ihr hatte sich 
sowol in Hinsicht der Beweisführung als auch 
der Strafverhängung Vieles aus früherer Zeit 
erhalten, was dein Geist und der Bildung 
der Zeit nicht angemessen war. Es hatten 
daher bereits zu Anfang dieses Jahrhunderts 
einige Fürsten auf die Verbesserung dieser 
Unangemessenen Formen ihre Aufmerksamkeit 
gerichtet und der Bischoff Georg von Bam¬ 
berg (im Jahr 1508) eine zeitgemäße pein- 
liebe Gerichtsordnung unter denn Titel Bom¬ 
ber gische Hals- Gerichts- und Recht- 
licheOrdnung in peinlichen Sachen zu 
volnfarn rc. bekannt machen lassen. Durch 
die vielfachen Klagen über Mißbräuche bet dem 
peinlichen Gerichtsverfahren bestimmt, ließ da¬ 
rauf Katl V. des „Kaisers und Reichs 
peinliche Gerichtsordnung", großen 
Theils nach der Bambergischen entwerfen«, und 
.erhielt ihre Billigung von den Reichsständen auf 
dem Reichstage zu Rege ns bürg im Jahre 
1532. Sie ward die Grundlage der Crimi¬ 
nal-Ordnungen, welche des Reiches Fürsten 
in ihren Gebieten ausgchen ließen. Man darf 
dieselben insgesammt nur mit den Gesetzbüchern 
der ehemaligen Franken vergleichen, um zu er¬
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.