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Dritte Periode von 1789 n. Chr.
1790 beschränkt, so daß zwar Avignon, Venaissin und Mömpel-
gard bei Frankreich blieben, dagegen Philippeville, Marienburg
und das Herzogthum Bouillon an die Niederlande, Savoyen und
Nizza an Sardinien, Versoir und ein Theil der Landschaft Ger
an den Cantori Genf, Saarlouis uud Saarbrück an Preußen,
die Lander an der Queich und Lauter mit Landau an Bayern
abgetreten werden mußten. Ferner mußte eö die Verbündeten mit
700 Mill. Franks für Kriegskosten entschädigen und zur Siche¬
rung der Ruhe auf drei bis fünf Jahre 150000 Mann Bundes¬
truppen in den Grenzprovinzen und Grenzfestungen aufnehmen und
besolden. Von edler und erhabener Gesinnung durchdrungen, schlossen
hierauf die Monarchen von Rußland, Oesterreich und Preußen den hei¬
ligen Bund (26. Sept. 1815), welchem fast atte europäischen
Mächte beitraten, und dessen Mitglieder sich verpflichteten, aus
wahrer Bruderliebe sich stets Hilfe und Beistand zu leisten und
ihre Unterthanen nach den Vorschriften der Gerechtigkeit, der
Liebe und deS Friedens wie Familienväter zu beherrschen.
Nur mit Mühe gelang eö der Klugheit des wohlgesinnten
Ludwig's XVIII., bis zu seinem Tode (16. Sept. 1824) Ruhe
und Ordnung in dem von Parteien durchwogten Frankreich zu
erhalten. Die Ermordung des Herzogs von Berry durch
Lo uvei (Febr. 1820» zeigte deutlich, welchen Haß die revolutio¬
näre Partei gegen die Bourbons noch hegte. Als daher Karl X.,
der Bruder und Nachfolger Ludwig's XVIII., die von diesem ge¬
gebene Verfassungsurkunde zu ändern beabsichtigte, zeigte sich eine
unglaubliche Erbirterung unter allen Ständen. Vergebens suchte
die Regierung dur h ihre Theilnahme an der Schlacht von N a-
varin (1827) u^ö durch die Sendung eines Truppencorps nach
Morea (1828 , um Griechenland von den ägyptischen Horden zu
befreien, die Stimmung des Volkes zu gewinnen; selbst die Ero¬
berung Algiers (Juli 1830) unter Bourmont's Oberbefehl
machte keinen der Regierung günstigen Eindruck auf die Gemü-
ther. Ja, als der König durch mehrere Ordonnanzen vom 25.
Juli 1830 die Verfassung wesentlich ändern wollte, erhob sich
das Volk von Paris zu einem blutigen Kampfe (v. 27. — 29.
Juli). Karl X. wurde der Krone für verlustig erklärt und mußte
mit seiner Familie das Land verlassen, während Ludwig Phi-