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Erste Periode. 
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Unordnung und innere Gährung stiegen immer hoher, 
als Soion, im Jahre 592, zum Archon gewählt ward, 
und ihn die allgemeine Stimme dazu berief, Athen eine bes¬ 
sere innere Organisation zu geben. Der Hauptzweck seiner 
Gesetzgebung war die Aufhebung der drückender» Ari¬ 
stokratie, obgleich die Einrichtung einer reinen Demo, 
kratke nicht in seinem Plane lag. Er milderte die harten 
Gesetze des Dracon, von denen viele ganz aufgehoben wur- 
den. Nach dem Princip des Vermögens und der jähr¬ 
lichen Einkünfte aus den Ländereien, theilte er das Volk in 
Klassen, ob er gleich die alte Eintheilung desselben in Ge¬ 
meinden (Demos) beibehielt. Das ganze Volk konnte an 
den allgemeinen Versammlungen Theil nehmen; die öffentli¬ 
chen Aeinrer aber wurden nur von Mitgliedern der drei ersten 
Klassen besetzt. Die neun jährlich gewählten Archonten 
bleiben als oberste Magisiratöpersonen; doch dürfen sie keine 
militärischen Würden bekleiden. Ihnen zur Seite steht der hohe 
Rath (,6-r-Xv), der aus einem jährlich erneuerten Ausschüsse 
von 400 Personen aus den drei ersten Klassen der Bürgerschaft 
gewählt, dessen Wahl aber einer strengen Prüfung unterwor¬ 
fen wird. In diesem Rathe wird vorläufig über alles unrer- 
handelt, was man ans Volk bringen will, und sein Ur- 
theil müffur die Archonten in allen Staatsangelegenheiten 
hören und berücksichtigen. Dem Volke, iriwiefern es aus 
allen vier Klassen besteht, bleibt in seinen V'ersamin ln n - 
gen das Recht, die Gesetze und die gewählten Magistratsper- 
sonekt zu bestätigen, und über alle öffentliche Angelegenhei¬ 
ten zu berathschlagen, welche der Rach an dasselbe gelangen 
laßt. —■ Die Macht des AreopaguS, der nun aus den 
abgehenden Archonten beseht wurde, erneuerte und erhöhte 
Solon, indem er ihm nicht blos die höchste Entscheidung in 
allen
	        
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