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Erste Periode.
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Unordnung und innere Gährung stiegen immer hoher,
als Soion, im Jahre 592, zum Archon gewählt ward,
und ihn die allgemeine Stimme dazu berief, Athen eine bes¬
sere innere Organisation zu geben. Der Hauptzweck seiner
Gesetzgebung war die Aufhebung der drückender» Ari¬
stokratie, obgleich die Einrichtung einer reinen Demo,
kratke nicht in seinem Plane lag. Er milderte die harten
Gesetze des Dracon, von denen viele ganz aufgehoben wur-
den. Nach dem Princip des Vermögens und der jähr¬
lichen Einkünfte aus den Ländereien, theilte er das Volk in
Klassen, ob er gleich die alte Eintheilung desselben in Ge¬
meinden (Demos) beibehielt. Das ganze Volk konnte an
den allgemeinen Versammlungen Theil nehmen; die öffentli¬
chen Aeinrer aber wurden nur von Mitgliedern der drei ersten
Klassen besetzt. Die neun jährlich gewählten Archonten
bleiben als oberste Magisiratöpersonen; doch dürfen sie keine
militärischen Würden bekleiden. Ihnen zur Seite steht der hohe
Rath (,6-r-Xv), der aus einem jährlich erneuerten Ausschüsse
von 400 Personen aus den drei ersten Klassen der Bürgerschaft
gewählt, dessen Wahl aber einer strengen Prüfung unterwor¬
fen wird. In diesem Rathe wird vorläufig über alles unrer-
handelt, was man ans Volk bringen will, und sein Ur-
theil müffur die Archonten in allen Staatsangelegenheiten
hören und berücksichtigen. Dem Volke, iriwiefern es aus
allen vier Klassen besteht, bleibt in seinen V'ersamin ln n -
gen das Recht, die Gesetze und die gewählten Magistratsper-
sonekt zu bestätigen, und über alle öffentliche Angelegenhei¬
ten zu berathschlagen, welche der Rach an dasselbe gelangen
laßt. —■ Die Macht des AreopaguS, der nun aus den
abgehenden Archonten beseht wurde, erneuerte und erhöhte
Solon, indem er ihm nicht blos die höchste Entscheidung in
allen