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Zweiter Zeitraum: 1830—1848.
ivurde. Er hat die schwierige Aufgabe gelöst, nicht blos eine neue Dynastie
in einem bestehenden Staate, sondern eine neue Dynastie in einem neuen
Staate zu begründen, welche nach nur 17jährigem Bestände unerschüttert
blieb, während alte Throne wankten. Ihm ist es gelungen, mit einer Ver¬
fassung zu regieren, die, ehe es eine Dynastie gab, von einer souverainen
Versammlung gemacht war und gegen welche vom monarchischen Gesichts¬
punkte die wichtigsten Bedenken zu erheben sind, dieselbe bei der allgemeinen
Reaction der fünfziger Jahre aufrecht zu erhalten, so daß sie gegenwärtig
die älteste des Festlandes ist, und unter ihr die Wohlfahrt des Landes zu
entwickeln.
17. Die revolutionären Bewegungen in Deutschland.
(Nach Eduard Arnd, Geschichte der letzten 40 Jahre.)
Die Juli-Revolution ist auch für Deutschland ein erfolgreiches Ereig¬
niß gewesen, obgleich sie mehr auf den Umschwung der Ideen als auf
die realen Zustände gewirkt hat. In letzter Beziehung hat sie nur für
einige deutsche Staaten zweiten und dritten Ranges eine unmittelbare
Bedeutung gehabt.
Der Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig, welcher am
16. Juni 1815 in der Schlacht von Quatre Bras fiel, hatte zwei minder¬
jährige Söhne, Karl und Wilhelm, zurückgelassen, von denen der ältere
ihm in der Regierung zu folgen bestimmt war. Der damalige Prinz-Regent
von England, nochmalige König Georg IV., hatte, als Haupt des guel-
fischeu Hauses, die Vormundschaft über die beiden Prinzen und die einst¬
weilige Regierung des Herzogthums Braunschweig übernommen. Wegen
gewisser übler Seiten im Charakter des Herzogs Karl, die früh hervortraten,
wie Hang zur Willkür, Leichtsinn und Gleichgültigkeit gegen die Meinung
Anderer, hatte man ihm erst, als eine längere Verzögerung nicht mehr möglich
war, die Regierung seines Landes übergeben, und auch dann nur unter
der Bedingung, an den bestehenden Einrichtungen während der ersten Jahre
keine Abänderung treffen zu wollen. Er aber legte in allen seinen Hand¬
lungen einen Hang zu Ungerechtigkeit und Willkür dar. Er erhöhte die
Steuern ohne Zustimmung der verfassungsmäßigen Stände, die er gar
nicht einberief, stieß die Erkenntnisse der Gerichte um, hielt beliebig die
Besoldungen ihm mißfälliger Beamten zurück und bot die Staatsgüter
zum Verkaufe aus. Die auf diese Art gewonnenen Gelder verwandte
er zu seinen besonderen Zwecken. Besonders verfolgte er die während seiner
Minderjährigkeit mit den inneren Landesangelegenheiten beauftragt gewe-