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3. In der italienischen Politik beschränkten sie sich
auf den Besitz Ober- und Mittelitaliens (Rom).
273. Welche Ergebnisse hatte die Herrschaft der Frankenkaiser?
1. Die Königsmacht erreichte unter Konrad II. und
Heinrich III. ihren Gipfelpunkt und sank fast un¬
vermittelt und tiefer denn je unter Heinrich IV.
und Heinrich V.
2. Das Lehnswesen erlangte seine höchste Ausbil¬
dung: fast alle Lehen waren erblich.
3. Das Städtewesen war in mächtigem Aufschwünge
begriffen.
274. Welche auffallenden Erscheinungen treten an den sächsischen und
fränkischen Kaiserpersönlichkeiten auf?
- - ~ 1. Hinsichtlich ihrer Begabung ragen alle neun Herrscher
beträchtlich über das Mittelmaß hinaus.
2. Hinsichtlich ihrer Abstammung ist dies umso bemerkens¬
werter, da zweimal ein Geschlecht von vier unmittel¬
baren Leibeserben auftritt: Heinrich I., Otto I., II. und
III. — Konrad II., Heinrich III., IV. und V.
3. Hinsichtlich ihrer Regierung offenbarten sie Zielbe¬
wußtsein und Stetigkeit.
4. Hinsichtlich ihres Alters ist dies umso bewunderungs
würdiger, weil die meisten sehr früh zur Regierung
gelangt sind: Konrad II. 30-jährig; Heinrich II. 25-jährig;
Otto I. 24-jährig; Otto II. und III. und Heinrich III. 22-jährig;
Heinrich IV. noch nicht 20-jährig.
275. Inwiefern war Deutschland unter den sächsischen und ersten frän¬
kischen Kaisern Erbreich und Wahlreich zugleich?
1. Der nächste Erbberechtigte (Sohn oder Verwandte)
wurde bei der Wahl stets berücksichtigt.
2. Die mächtigen Kaiser ließen schon bei Lebzeiten
ihren Nachfolger wählen und krönen (Designation).
276. Wie entstand der Titel „deutscher Kaiser“?
1. Durch die Wahl der deutschen F ü r s t e n wurde der Er¬
wählte „deutscher Köni g“.
2. Durch die Krönung des römischen Papstes wurde
der Herrscher „römischer Kaiser" (deutscher Nation).
3. Durch Vereinigung beider Titel entstand der kürzere:
„deutscher Kaise r“.
277. Welche Nachteile brachte das Wahlkönigtum mit sich?
1. Die Fürsten wollten sich von 'einem aus ihrer Mitte
nicht beherrschen lassen: