Full text: Geschichte Sachsens und seiner Fürsten

68 
Der Kaiser rückte nun mit seinem Heere vor das feste Wittenberg, 
und forderte dasselbe zur Uebergabe auf, und als dieselbe verweigert 
wurde, ließ er über Johann Friedrich durch ein Kriegsgericht das 
Todesurtheil aussprechen. Da zeigte aber der Churfürst, der überhaupt 
sein Unglück mit großer Standhaftigkeit ertragen hatte, jenen Muth, 
der ihm den Beinamen des Großmüthigen verschafft hat, denn als ihm 
das Urtheil in demselben Augenblick gemeldet ward (10. Mai 1547), 
wo er mit Ernst von Braunschweig, der mit ihm gefangen worden war, 
beim Bretspiel saß, forderte er denselben auf ruhig weiter zu spielen, 
der Kaiser werde doch darum Wittenberg nicht gewinnen. Gleichwohl 
weigerte er sich nicht, nachdem dieser das gegen ihn ausgesprochene 
Todesurtheil auf Bitten des Churfürsten von Brandenburg Joachim II., 
des Bruders der Churfürstin Sibylla, Herzogs Wilhelm von Jülich 
und Herzogs Moritz zurückgenommen, nun die sogenannte Wittenberger 
Capitulation (19. Mai 1547) zu unterzeichnen, laut welcher die 
Festungen Gotha und Wittenberg dem Kaiser übergeben werden sollten, 
und er sich jeder Bestimmung, die der Kaiser in Beziehung des Chur¬ 
fürstenthums für ihn und seine Kinder treffen wolle oder schon ge¬ 
troffen habe, geduldig unterwerfen wolle. Der Kaiser übergab nun 
Herzog Moritz den größten Theil der eingezogenen Länder Johann 
Friedrichs, König Ferdinand erhielt für die ihm als böhmische Lehen 
zugesprochenen Aemter Colditz, Eilenburg und Leisnig das Herzogthum 
Sagan, die anheimgefallenen böhmischen Lehen im Vogtlande, wie 
Plauen unb einige andere Städte bekam Heinrich V., Titularburggraf 
von Meißen, dessen Geschlechte sie schon früher gehört hatten, jedoch so, 
daß Moritz und sein Bruder August die Mitbelehnschaft bekamen, 
König Ferdinand nahm die Lehnsherrlichkeit über die reußischen Be- 
sttzungen Gera, Schlei;, Greiz, Lobenstein und Burg in An¬ 
spruch und Johann Friedrichs Kindern ward ein jährliches Einkommen 
von 50,000 Gulden in einer Anzahl thüringischer Städte, Herrschaf¬ 
ten und Klöster gesichert, woraus sich für die ernestinische Linie ein 
neues Fürstenthum bildete. Johann Friedrichs Bruder Johann Ernst 
ward ebenfalls begnadigt, mußte aber von der Pflege Coburg, die nach 
seinem Tode an die ernestinische Linie zurückfiel, das Amt Königsberg 
an den Markgraf von Kulmbach, der inzwischen ebenso wie der Herzog 
Ernst von Braunschweig in Freiheit gesetzt worden war, abtreten. 
Nachdem der unglückliche Churfürst (den 1. Juni 154 7) seine 
ehemaligen Unterthanen ihres Eides gegen ihn entbunden und an seinen 
Nachfolger überwiesen hatte, übergab der Kaiser Herzog Moritz förmlich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.