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schaft getheilt hatte, und am 21. Februar 1554 auch seine geliebte Ge¬
mahlin Sibylla vorangegangen waren, zur ewigen Ruhe ein und hin¬
terließ den Ruhm, einer der redlichsten und im Unglück standhaftesten
Männer gewesen zu sein, die seine Zeit gekannt hat.
Die ¿Ifößtllmfdjcii Länder seit der Theitung dis zur
Crfunpiifl der Churmürde durch Herzog Moritz
(1485— 1547).
Herzog Albrecht säumte nicht, kurz nach der Erbtheilung seinen
tapfern Arm dem Hause Habsburg zu leihen. Leider vermochte er
jedoch als Reichsfeldherr Friedrichs III. gegen den tapfern Matthias
Corvinus (1487) aus Mangel an Unterstützung nicht mehr für den
schwachen Kaiser zu thun, als den für denselben verhältnißmäßig noch
ziemlich günstigen Vertrag zu St. Pölten (16. Decbr. 148 7) abzu¬
schließen. Zwar fand er wenig Dank, allein dieß hielt ihn nicht ab,
Marimilian von Oestreich, dem jungen römischen König (1486), wel¬
chen die aufständischen Bürger zu Brügge gefangen hielten (1488),
mit einer Reichsarmee zu Hilfe zu ziehen, nachdem er die Regierung
seiner Lande seinem erst siebenzehnjährigen Sohne Georg (geb. 1471),
dem er allerdings einige erfahrene Räthe an die Seite gesetzt, über¬
tragen hatte. Am 31. August 1489 hatte er, den die Niederländer
den sächsischen Roland nannten, das brabantische Land vollständig zur
Ruhe gebracht, allein er konnte sich nur auf kurze Zeit wieder in seine
Lande begeben, denn schon im Jahre 1491 mußte er in die Niederlande,
wo ihn Marimilian zu seinem Statthalter ernannt, zurückkehren, um
einen in Nordholland ausgebrochencn Krieg zu dämpfen. Es gelang
ihm auch dießmal wieder Ruhe zu stiften, und er konnte dem jungen
Kaiser Marimilian, als derselbe nach dem Tode seines Vaters die
Niederlande besuchte, diese „als ein gehorsam Land" übergeben.
Es hatte aber der tapfere Herzog während seines Aufenthalts in
dem unruhigen Lande der Sache des Kaisers schwere Opfer gebracht
und deshalb bedeutende Ansprüche auf Entschädigung an denselben.
Diese stlchte Mar nun dadurch abzutragcn, daß er ihn den friesischen
Ständen zum Potestaten oder Gubernator vorschlug; zwar wollten
dieselben zuerst nicht viel davon wissen, allein endlich nahmen sie
ihn, um Ruhe zwischen den Partheien zu stiften, zum erblichen
Regenten an (30. April), und er ward als solcher auch von dem